Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/1831 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Altersteilzeitgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Altersteilzeitgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2) Die Änderungen sollen die bisherige Begrenzung des Zugangs zur Altersteilzeit auf Vollzeitbeschäftigte auf- heben. Künftig können auch Arbeitnehmer Altersteil- zeitarbeit im Sinne dieses Gesetzes ausüben, die bereits in Teilzeit beschäftigt sind. Dazu müssen sie ihre bis- herige Arbeitszeit halbieren. Sie müssen jedoch auch nach der Verminderung der Arbeitszeit versicherungs- pflichtig in der Arbeitslosenversicherung bleiben, d. h. entweder für mindestens 15 Stunden wöchentlich be- schäftigt sein oder aus der Beschäftigung ein monat- liches Arbeitsentgelt von mehr als 630 DM erzielen und dürfen nicht arbeitslos gemeldet sein. Die erforderliche Begriffsbestimmung der „bisherigen Arbeitszeit“ enthält § 6 Abs. 2. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Wiederbeset- zer im Falle der Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch Teilzeitbeschäftigte im Regelfall für mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt wird, da dies Ar- beitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in jedem Fall ausschließt. Drucksache 14/1831 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 3) Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Notwendige Folgeänderung zur Öffnung der Altersteil- zeit für Teilzeitbeschäftigte. Für diesen Personenkreis kann bei der Aufstockung des Arbeitsentgelts und der Entrichtung zusätzlicher Beiträge zur gesetzlichen Ren- tenversicherung nicht mehr das Vollzeitarbeitsentgelt die maßgebende Richtgröße sein. Stattdessen muss das Ar- beitsentgelt in Bezug genommen werden, das sie bisher zu beanspruchen hatten. Die notwendige Begriffsbe- stimmung enthält § 6 Abs. 1. Zu Doppelbuchstabe bb Die neugefasste Nummer 2 Buchstabe a schafft Verein- fachungen bei der Wiederbesetzung für Arbeitgeber mit in de
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.886 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/1831, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.415–26.301 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert cac380257f153641….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP