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Artikel 2 · BT-Drs. 14/1806 · S. 14

Artikel 2: §§ 264a.

Artikel 2: §§ 264a.
Nicht übernommen wurde die Regelung des Artikels 1
Nr. 3 der Richtlinie. Darin wird den Mitgliedstaaten das
Wahlrecht eingeräumt, denjenigen Kapitalgesellschaften
& Co, bei denen die Komplementärgesellschaften aus-
schließlich ihren Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten
oder in sonstigen Drittstaaten haben, zu gestatten, den
Jahresabschluss anstelle der Hinterlegung beim Regis-
tergericht am Geschäftssitz zur Einsicht für jedermann
bereitzuhalten (sog. Hauspublizität). Diese Regelung
würde nur für einen kleinen Teil der betroffenen Unter-
nehmen gelten. Es bestehen keine besonderen Gründe,
die eine Abweichung für diese Unternehmen erforderlich
machen. Weiterhin würde die Regelung einer Hauspubli-
zität die Aufgabe der Registergerichte, die Einhaltung
der Publizitätspflicht zu überwachen, erschweren. Sie
müssten in jedem einzelnen Fall prüfen, ob die Befrei-
ungsvoraussetzungen für die Hauspublizität vorliegen.
5. Änderungen in der Rechnungslegung
Aufgrund der Neuregelung des § 264a HGB werden be-
stimmte Personenhandelsgesellschaften bezüglich ihres
Jahresabschlusses den Verpflichtungen unterworfen, wie
sie für Kapitalgesellschaften bestehen. § 264a HGB er-
klärt aus diesem Grund die Vorschriften des Zweiten
Abschnitts des HGB für diese Personenhandelsgesell-
schaften für entsprechend anwendbar.
Bezüglich der Rechnungslegung führt dies dazu, dass
bestimmte Personenhandelsgesellschaften in der Rechts-
form der Kapitalgesellschaften & Co künftig anders be-
handelt werden als andere Personenhandelsgesellschaf-
ten. Neben zusätzlichen Gliederungsvorschriften und
Anhangangaben haben die Kapitalgesellschaften & Co
die Bewertungsvorschriften der §§ 279, 280 HGB zu be-
folgen. Infolgedessen können die betreffenden Perso-
nenhandelsgesellschaften künftig Abschre

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.435 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/1806, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.838–69.273 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert cc24375da04131f4….

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