Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 14/1539 · S. 15
Zu Artikel 4 (Änderung des Depotgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Depotgesetzes) Mit dem neuen § 17a soll Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie umgesetzt werden. Nach dieser Vorschrift bestimmen sich die Rechte an Wertpapieren, die als Sicherheit im Rahmen von Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie geleistet wurden und bei denen die Rechte an diesen Wertpapie- ren mit rechtsbegründender Wirkung in ein Register ein- getragen oder auf einem Konto oder bei einem zentralen Verwahrsystem verbucht werden, nach dem Recht des Mitgliedstaates, in dem sich das Register, das Konto o- der das zentrale Verwahrsystem befindet. Dabei soll die Vorschrift nur für die Register etc. gelten, die das Eigentum an diesen Wertpapieren bzw. das Recht auf Lieferung oder Übertragung der Wertpapiere belegen (Erwägungsgrund Nr. 19). Ziel ist der Schutz derjenigen, denen Wertpapiere nach dem Recht des Staates des Re- gisters etc. wirksam geleistet wurden. Dieser Schutz soll so realisiert werden, dass sich die Gültigkeit und Ver- wertbarkeit dieser dinglichen Sicherheiten insbesondere in der Insolvenz ausschließlich nach dem Recht des Mit- gliedstaates, in dem sich das Register befindet, richten. Die Vorschrift soll dazu beitragen, angemessene Lösun- gen etwa für folgenden, von der Kommission gebildeten Sachverhalt zu finden. Bank A in Land 1 verpfändet ei- nen Teil ihrer Eurobonds, die auf Konten entweder bei Euroclear oder Cedel verbucht sind, an Bank B des Lan- des 2. Euroclear oder Cedel richten für diese Transaktion ein spezielles Pfandkonto ein, auf dem die Eurobonds als Sicherheit für den Kredit von Bank B verbucht werden. Die Eigentümerrechte von Bank B sowie die Formalien, die von Euroclear oder Cedel bei der Pfandbestellung beachtet werden müssen, bestimmen sich nach Interna- tionalem Privatrecht nach der lex rei sitae. Aber welches ist die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.800 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 14/1539 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 14/1539, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.026–83.826 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.65) +D1D2D3 · Prüfwert c11bcf5f1cb73a56….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP