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Artikel 1 · BT-Drs. 16/2718 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-

Zu Artikel 1 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 9 Abs. 1)
Die Kraftfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge mit einem zuläs-
sigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg (darunter Lkw
und Sattelzugmaschinen) wird emissions- und gewichtsbe-
zogen bemessen. Hierfür werden seit jeher vier emissionsbe-
zogene Gruppen unterschieden: Schadstoffklassen S 2 und
besser, Schadstoffklasse S 1, Geräuschklasse G 1 und Fahr-
zeuge ohne Emissionsklasse. Die jährliche Höchststeuer soll
um rund 109 Euro/Jahr in allen vier Gruppen sinken. Danach
ergibt sich für Lkw der Schadstoffklassen S 2 und besser eine
Höchststeuer von 556 Euro/Jahr, die bei mehr als 12 200 kg
Gesamtgewicht erreicht wird.
Die jährliche Höchststeuer für Anhänger soll von 894,76
Euro (erreicht bei mehr als 23 800 kg Gesamtgewicht) auf
373,24 Euro (erreicht bei mehr als 10 000 kg Gesamtge-
wicht) sinken.
Dadurch werden mautpflichtige Fahrzeugkombinationen,
die vor allem im Güterkraftverkehr üblich sind, abgestuft ent-
lastet, z. B. eine 40-Tonnen-Kombination von zurzeit jährlich
1 521 Euro bis auf 929 Euro. Dies entspricht unter Berück-
sichtigung der unterschiedlichen Systematik des deutschen
Kraftfahrzeugsteuerrechts und der Eurovignetten-Richtlinie
der EG-Mindeststeuer. Die Systematik der Besteuerung
bleibt dabei insgesamt unverändert.
Die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer kommt auch einer
nicht quantifizierbaren Anzahl von Fahrzeugen zugute, für
die nur wenig oder keine Maut gezahlt wird, da sie die Auto-
bahn nur wenig oder nicht befahren. Bei der Kraftfahrzeug-
steuer als Massensteuer sind typisierende Vorschriften gebo-
ten. Durch eine auf Mautzahler begrenzte kraftfahrzeugsteu-
erliche Entlastung entstünde unangemessener bürokratischer
Aufwand für Wirtschaft und Steuerverwaltung und dies wäre
beihi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.397 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/2718, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.218–23.615 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 0b872a285ff9a722….

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