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Artikel 1 · BT-Drs. 16/4382 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über
internationale Patentübereinkommen –
IntPatÜbkG)
Mit den folgenden Neuregelungen wird das IntPatÜbkG an
die Änderungen angepasst, die durch die Revisionsakte im
EPÜ vorgenommen werden.
Drucksache 16/4382 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Nummer 1 Buchstabe a (Artikel II § 1 IntPatÜbkG,
Entschädigungsanspruch
aus europäischen Patent-
anmeldungen)
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine erweiternde Korrektur der schon bis-
her bestehenden Verweisung auf die Verjährungsregelung
des nationalen Patentrechts, die anlässlich der Revision des
EPÜ vorgenommen werden soll. Bisher verwies Artikel II
§ 1 Abs. 1 Satz 2 für die Verjährung von Entschädigungsan-
sprüchen aus europäischen Patentanmeldungen lediglich auf
§ 141 Satz 1 des Patentgesetztes (PatG). Aus dem Gebot der
gleichen Schutzgewährung im Verhältnis zu nationalen Pa-
tenten, wie es sich aus Artikel 2 Abs. 2 und insbesondere
Artikel 67 Abs. 2 Satz 2 EPÜ ergibt, folgt aber unstreitig,
dass für die Verjährung richtigerweise § 141 PatG insgesamt
entsprechend anzuwenden ist (vgl. Schulte, Patentgesetz, 7.
Aufl. 2005, IntPatÜbkG 1976 Rn. 10 ). Die Beschränkung
der Verweisung auf dessen Satz 1 wird deshalb aufgehoben.
Zu Doppelbuchstabe bb
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeanpassung zur
Änderung des EPÜ durch die Revisionsakte. Darin wurde
die Bestimmung zur Veröffentlichung der internationalen
Anmeldung von Artikel 158 Abs. 3 EPÜ (a. F.) in die neue
Regelung zur Euro-PCT-Anmeldung in Artikel 153 Abs. 4
EPÜ überführt. Der dahin gehende Verweis in Artikel II § 1
Abs. 3 auf das EPÜ wird entsprechend angepasst.
Zu Nummer 1 Buchstabe b (Artikel II § 3 IntPatÜbkG,
Übersetzungen europäischer
Patentschriften)
Zu Doppelbuchstabe aa
Artikel II § 3 setzt die Vorgaben 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.904 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/4382, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.373–33.277 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 1a974cdd9a1ebeb1….

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