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Artikel 2 · BT-Drs. 14/1805 · S. 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Nummer 1 regelt die Verlängerung der Antragsfristen
für das berufliche Rehabilitierungsverfahren.
Zu Buchstabe a
Um den bisherigen Gleichlauf der Fristen in den Reha-
bilitierungsgesetzen zu erhalten, bedarf es einer Verlän-
gerung der Antragsfristen um zwei Jahre nicht nur im
Strafrechtlichen, sondern auch im Beruflichen und im
Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sowie
einer Verlängerung der Antragsfristen für die in diesen
Gesetzen vorgesehenen Leistungen.
Zu Buchstabe b
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz sieht im 4. Ab-
schnitt den Ausgleich von Nachteilen in der Rentenver-
sicherung vor. Grundsätzlich ist der dazu erforderliche
Antrag auf berufliche Rehabilitierung gemäß § 20 Abs. 2
innerhalb bestimmter Fristen zu stellen. Betroffene Per-
sonen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben,
werden sich jedoch häufig – vor allem in jungen Jahren –
der durch politische Verfolgung (§ 1 Abs. 1) bedingten
Nachteile in der Rentenversicherung nicht bewusst sein
und deshalb innerhalb der gesetzlichen Fristen keinen
Antrag auf Rehabilitierung stellen. Das soll ihnen nicht
zum Nachteil gereichen. Durch den an § 20 Abs. 2 ange-
fügten Satz 3 wird sichergestellt, dass dieser Personen-
kreis Ansprüche auf Ausgleich von Nachteilen in der
Rentenversicherung nicht verliert.
Den Antrag auf berufliche Rehabilitierung kann dann
allerdings nur der Rentenversicherungsträger stellen. Die
Frist – bis zum 31. Dezember 2006 – ist ausreichend, da
bis zu diesem Zeitpunkt die Kontenklärung für im Bei-
trittsgebiet zurückgelegte Versicherungszeiten abge-
schlossen sein wird.
Zu Nummer 2
Nummer 2 regelt die Verlängerung der Antragsfristen
für die im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz vorgese-
henen Leistungen. Auf die Begründung zu Nummer 1,
Buchstabe a wir

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.813 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/1805, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.498–47.311 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 02ce6ec6bf4e8e9c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP