Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/1371 · S. 22
Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung) Die vorgesehene Änderung der Gewerbeordnung ist erfor- derlich, um für die Auskunfts- und Zutrittsrechte im Hin- blick auf die in Artikel 1 § 18 vorgesehenen Aufzeichnungs- pflichten § 29 der Gewerbeordnung zur Anwendung zu bringen. Dies dient der Einheitlichkeit von Auskunfts- und Zutrittsrechten im gewerblichen Bereich und erleichtert den zuständigen Gewerbebehörden, die zur Umsetzung der Vor- schriften berufen sind, das Auffinden der anzuwendenden Regeln.
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Herkunft
BT-Drs. 16/1371, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 103.792–104.298 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 5effb8b370955c87….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP