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Artikel 3 · BT-Drs. 16/1371 · S. 22

Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung)
Die vorgesehene Änderung der Gewerbeordnung ist erfor-
derlich, um für die Auskunfts- und Zutrittsrechte im Hin-
blick auf die in Artikel 1 § 18 vorgesehenen Aufzeichnungs-
pflichten § 29 der Gewerbeordnung zur Anwendung zu
bringen. Dies dient der Einheitlichkeit von Auskunfts- und
Zutrittsrechten im gewerblichen Bereich und erleichtert den
zuständigen Gewerbebehörden, die zur Umsetzung der Vor-
schriften berufen sind, das Auffinden der anzuwendenden
Regeln.

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Herkunft

BT-Drs. 16/1371, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 103.792–104.298 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 5effb8b370955c87….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP