Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/4010 · S. 9
Zu Artikel 1 (Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Zu Artikel 1 (Kraftfahrzeugsteuergesetz) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht an die Ein- fügung der neuen §§ 3c und 9a. Zu Nummer 2 (§ 3c – neu) Zu Absatz 1 Für Personenkraftwagen im Sinne des Kraftfahrzeugsteuer- gesetzes mit Dieselmotor, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, erhalten die Fahrzeughalter eine befristete Steuerbefreiung, wenn sie nachweisen, dass durch Nachrüstung von Partikelminderungstechnik in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 eine der Minderungsstufen/-klassen PM 01, PM 0 bis PM 4 oder PMK 01, PMK 0 bis PMK 4 nach der Straßenverkehrs-Zu- lassungs-Ordnung eingehalten wird. Neben der für Nachrüstungen anspruchsvollsten Partikel- minderungsstufe/-klasse PM 4 bzw. PMK 4 sind für eine Förderung weitere Stufen/Klassen vorgesehen, um unter Be- rücksichtigung des technischen Entwicklungsstandes einen finanziellen Anreiz für möglichst viele im Verkehr befind- liche Fahrzeuge zu geben. Die im Hintergrund stehenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung stel- len zugleich Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit und den Rückhaltegrad der Partikelminderungstechnik. Gefördert werden auch nachgerüstete Fahrzeuge, die nach dem Kraft- fahrzeugsteuergesetz abweichend vom Verkehrsrecht als Personenkraftwagen gelten (z. B. Geländewagen der Klasse N1). Die Fahrzeuge sind jeweils bis zu dem Zeitpunkt befristet steuerbefreit, an dem der Wert der Steuerbefreiung 330 Euro erreicht. Der Wert der Steuerbefreiung deckt etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten für die weit überwie- gend zum Einsatz kommenden ungeregelten Partikelminde- rungssysteme ab. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung der Steuerersparnis. Zu Absatz 2 Für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen mit Dieselmotor,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.212 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/4010, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.986–20.198 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 461007a993d8f78f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP