Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 16/4010 · S. 9

Zu Artikel 1 (Kraftfahrzeugsteuergesetz)

Zu Artikel 1 (Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht an die Ein-
fügung der neuen §§ 3c und 9a.
Zu Nummer 2 (§ 3c – neu)
Zu Absatz 1
Für Personenkraftwagen im Sinne des Kraftfahrzeugsteuer-
gesetzes mit Dieselmotor, die bis zum 31. Dezember 2006
erstmals zugelassen wurden, erhalten die Fahrzeughalter
eine befristete Steuerbefreiung, wenn sie nachweisen, dass
durch Nachrüstung von Partikelminderungstechnik in der
Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 eine
der Minderungsstufen/-klassen PM 01, PM 0 bis PM 4 oder
PMK 01, PMK 0 bis PMK 4 nach der Straßenverkehrs-Zu-
lassungs-Ordnung eingehalten wird.
Neben der für Nachrüstungen anspruchsvollsten Partikel-
minderungsstufe/-klasse PM 4 bzw. PMK 4 sind für eine
Förderung weitere Stufen/Klassen vorgesehen, um unter Be-
rücksichtigung des technischen Entwicklungsstandes einen
finanziellen Anreiz für möglichst viele im Verkehr befind-
liche Fahrzeuge zu geben. Die im Hintergrund stehenden
Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung stel-
len zugleich Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit und den
Rückhaltegrad der Partikelminderungstechnik. Gefördert
werden auch nachgerüstete Fahrzeuge, die nach dem Kraft-
fahrzeugsteuergesetz abweichend vom Verkehrsrecht als
Personenkraftwagen gelten (z. B. Geländewagen der Klasse
N1).
Die Fahrzeuge sind jeweils bis zu dem Zeitpunkt befristet
steuerbefreit, an dem der Wert der Steuerbefreiung 330 Euro
erreicht. Der Wert der Steuerbefreiung deckt etwa
50 Prozent der Nachrüstungskosten für die weit überwie-
gend zum Einsatz kommenden ungeregelten Partikelminde-
rungssysteme ab. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung
der Steuerersparnis.
Zu Absatz 2
Für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen mit
Dieselmotor, 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.212 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/4010 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/4010, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.986–20.198 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 461007a993d8f78f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP