Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/626 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitsgerichts-
Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitsgerichts- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG) Im Rahmen der Gesetzesänderung vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1088) wurde verabsäumt klarzustellen, daß nicht nur die Angelegenheiten der Werkstatträte der Behinderten gemäß § 54c SchwbG, sondern auch die Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung (§§ 24, 25 SchwbG) im Beschlußverfahren zu entschei- den sind. Zu Nummer 2 (§ 7 Abs. 1 ArbGG) Im Interesse der Vereinfachung, Beschleunigung und Modernisierung der Aufgaben der Gerichtsverwaltung und Gerichtsorganisationen soll bei den Gerichten für Arbeitssachen durch Aufhebung der bisherigen bundes- rechtlichen Vorgaben ermöglicht werden, die ministeri- ellen Zuständigkeiten bei einer Stelle entsprechend der in allen anderen Gerichtsbarkeiten geltenden Rechtslage zu konzentrieren. Diese Verwaltungsaufgaben betreffen die Einrichtung der Geschäftsstellen, die Bestimmung der Abhaltung von Gerichtstagen, die Führung und die Übertragung der Geschäfte der Verwaltung und Dienst- aufsicht, die Bildung von Kammern und Fachkammern und die Bestellung von Vorsitzenden. Es reicht aus, wenn die Beteiligung bei Bedarf oder entsprechend einer landesrechtlichen Regelung erfolgt. Der Bundesrat be- kräftigt hiermit seine am 6. Februar 1998 im Rahmen des Entwurfs eines Zuständigkeitslockerungsgesetzes einge- brachten Änderungsvorschläge. Zu Nummer 3 (§ 11 Abs. 1 und Abs. 2 ArbGG) Das Gesetz erweitert die Postulationsfähigkeit von Ver- bandsvertretern, die grundsätzlich an die Mitgliedschaft des Vertretenen in dem Verband gebunden bleibt. Wird z.B. ein Mitglied eines regional organisierten Verbandes Partei eines Rechtsstreits vor einem Gericht außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Verbandes oder besteht keine eigene Vertretungsmöglichkeit des Ver
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.412 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/626, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.026–37.438 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert cd29fef2833d68a8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP