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Artikel 1 · BT-Drs. 14/626 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitsgerichts-

Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitsgerichts-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG)
Im Rahmen der Gesetzesänderung vom 23. Juli 1996
(BGBl. I S. 1088) wurde verabsäumt klarzustellen,
daß nicht nur die Angelegenheiten der Werkstatträte
der Behinderten gemäß § 54c SchwbG, sondern auch
die Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung
(§§ 24, 25 SchwbG) im Beschlußverfahren zu entschei-
den sind.
Zu Nummer 2 (§ 7 Abs. 1 ArbGG)
Im Interesse der Vereinfachung, Beschleunigung und
Modernisierung der Aufgaben der Gerichtsverwaltung
und Gerichtsorganisationen soll bei den Gerichten für
Arbeitssachen durch Aufhebung der bisherigen bundes-
rechtlichen Vorgaben ermöglicht werden, die ministeri-
ellen Zuständigkeiten bei einer Stelle entsprechend der
in allen anderen Gerichtsbarkeiten geltenden Rechtslage
zu konzentrieren. Diese Verwaltungsaufgaben betreffen
die Einrichtung der Geschäftsstellen, die Bestimmung
der Abhaltung von Gerichtstagen, die Führung und die
Übertragung der Geschäfte der Verwaltung und Dienst-
aufsicht, die Bildung von Kammern und Fachkammern
und die Bestellung von Vorsitzenden. Es reicht aus,
wenn die Beteiligung bei Bedarf oder entsprechend einer
landesrechtlichen Regelung erfolgt. Der Bundesrat be-
kräftigt hiermit seine am 6. Februar 1998 im Rahmen des
Entwurfs eines Zuständigkeitslockerungsgesetzes einge-
brachten Änderungsvorschläge.
Zu Nummer 3 (§ 11 Abs. 1 und Abs. 2 ArbGG)
Das Gesetz erweitert die Postulationsfähigkeit von Ver-
bandsvertretern, die grundsätzlich an die Mitgliedschaft
des Vertretenen in dem Verband gebunden bleibt. Wird
z.B. ein Mitglied eines regional organisierten Verbandes
Partei eines Rechtsstreits vor einem Gericht außerhalb
des Zuständigkeitsbereiches des Verbandes oder besteht
keine eigene Vertretungsmöglichkeit des Ver

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.412 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/626, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.026–37.438 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert cd29fef2833d68a8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP