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Artikel 2 · BT-Drs. 16/2919 · S. 20

Zu Artikel 2 (Änderung des Spruchverfahrens-

Zu Artikel 2 (Änderung des Spruchverfahrens-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Der Anwendungsbereich des Spruchverfahrensgesetzes soll
auf grenzüberschreitende Verschmelzungen (vgl. zu Arti-
kel 1 Nr. 17) ausgedehnt werden. Die neuen §§ 122h und
122i UmwG sehen für diesen Fall Zuzahlungs- und Ab-
findungsansprüche vor, die im Spruchverfahren überprüft
werden können.
Zu Nummer 2 (§ 4)
Die Aufzählung in § 4 Abs. 1 Nr. 4 (Buchstabe a) entspricht
der bisherigen Verweisung auf § 1 Nr. 4 und betrifft damit
nur rein innerstaatliche Verschmelzungen.
Der neue § 4 Abs. 1 Nr. 5 (Buchstabe b) regelt die Antrags-
frist für Spruchverfahren bei einer grenzüberschreitenden
Verschmelzung. In diesem Fall kann die übertragende oder
neue Gesellschaft dem Recht eines anderen Mitgliedstaats
unterliegen, das dann auch die Eintragung und Bekannt-
machung der grenzüberschreitenden Verschmelzung regelt.
Daher soll die Antragsfrist nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 nicht mit
der Bekanntmachung der Eintragung nach dem Um-
wandlungsgesetz, sondern allgemein mit der Bekannt-
machung der Eintragung nach dem jeweils anwendbaren
Recht beginnen.
Zu Nummer 3 (§ 6a)
Es handelt sich um die Korrektur eines Redaktionsver-
sehens.
Zu Nummer 4 (§ 6c)
Die Gesellschafter einer Gesellschaft, die dem Recht eines
Mitgliedstaats unterliegt, das kein Spruchverfahren zur
Überprüfung des Umtauschverhältnisses oder einer Barab-
findung kennt, können sich gemäß § 122h Abs. 2 und § 122i
Abs. 3 UmwG nicht unmittelbar an einem solchen Verfahren
vor einem deutschen Gericht beteiligen. Ihre Interessen sind
von einem Spruchverfahren vor deutschen Gerichten aber
betroffen, da die festgesetzte Verbesserung des Umtausch-
verhältnisses oder der Barabfindung aus dem Vermögen der
übernehmenden oder neuen Gesellschaft aufzubringen ist.
Vor diesem Hint

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.290 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/2919, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 85.078–87.368 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 190fc55e950ff8dd….

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