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Artikel 2 · BT-Drs. 16/2919 · S. 20
Zu Artikel 2 (Änderung des Spruchverfahrens-
Zu Artikel 2 (Änderung des Spruchverfahrens- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1) Der Anwendungsbereich des Spruchverfahrensgesetzes soll auf grenzüberschreitende Verschmelzungen (vgl. zu Arti- kel 1 Nr. 17) ausgedehnt werden. Die neuen §§ 122h und 122i UmwG sehen für diesen Fall Zuzahlungs- und Ab- findungsansprüche vor, die im Spruchverfahren überprüft werden können. Zu Nummer 2 (§ 4) Die Aufzählung in § 4 Abs. 1 Nr. 4 (Buchstabe a) entspricht der bisherigen Verweisung auf § 1 Nr. 4 und betrifft damit nur rein innerstaatliche Verschmelzungen. Der neue § 4 Abs. 1 Nr. 5 (Buchstabe b) regelt die Antrags- frist für Spruchverfahren bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung. In diesem Fall kann die übertragende oder neue Gesellschaft dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegen, das dann auch die Eintragung und Bekannt- machung der grenzüberschreitenden Verschmelzung regelt. Daher soll die Antragsfrist nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 nicht mit der Bekanntmachung der Eintragung nach dem Um- wandlungsgesetz, sondern allgemein mit der Bekannt- machung der Eintragung nach dem jeweils anwendbaren Recht beginnen. Zu Nummer 3 (§ 6a) Es handelt sich um die Korrektur eines Redaktionsver- sehens. Zu Nummer 4 (§ 6c) Die Gesellschafter einer Gesellschaft, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt, das kein Spruchverfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses oder einer Barab- findung kennt, können sich gemäß § 122h Abs. 2 und § 122i Abs. 3 UmwG nicht unmittelbar an einem solchen Verfahren vor einem deutschen Gericht beteiligen. Ihre Interessen sind von einem Spruchverfahren vor deutschen Gerichten aber betroffen, da die festgesetzte Verbesserung des Umtausch- verhältnisses oder der Barabfindung aus dem Vermögen der übernehmenden oder neuen Gesellschaft aufzubringen ist. Vor diesem Hint
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.290 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/2919, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 85.078–87.368 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 190fc55e950ff8dd….
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