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Artikel 3 · BT-Drs. 16/1993 · S. 25

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Drucksache 16/1993 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 822. Sitzung am 19. Mai 2006 be-
schlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2
des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nr. 9 (§ 68a Abs. 7 Satz 3 StGB)
In Artikel 1 Nr. 9 § 68a Abs. 7 Satz 3 sind nach den Wör-
tern „der Aufsichtsstelle,“ die Wörter „der Staatsanwalt-
schaft,“ einzufügen.
Begründung
Der Gesetzentwurf sieht in § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB-E
vor, dass im Falle einer dem Verurteilten erteilten psy-
chiatrischen, psycho- oder sozialtherapeutischen Nach-
sorgeweisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 StGB-E die in
§ 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StGB genannten Personen sich
gegenüber dem Gericht, der Aufsichtsstelle, der Bewäh-
rungshelferin oder dem Bewährungshelfer zu offenbaren
haben, soweit dies für deren Aufgabenerfüllung erforder-
lich ist. Die Staatsanwaltschaft als zuständige Vollstre-
ckungsbehörde ist insoweit jedoch nicht genannt. Insbe-
sondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der
Staatsanwaltschaft im Falle des § 67g StGB gemäß § 463
Abs. 5, § 462 Abs. 2 Satz 1 StPO ein Anhörungs- und da-
mit auch ein Antragsrecht im Hinblick auf einen etwaigen
Widerruf der Aussetzung der Maßregel der Unterbrin-
gung zusteht, erscheint eine umfassende Schweigepflicht
der Ärzte, Therapeuten bzw. Sozialarbeiter einer foren-
sischen Ambulanz gegenüber der Vollstreckungsbehörde
nicht sachgerecht.
2. Zu Artikel 1 Nr. 9 (§ 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB)
In Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 sind die Wörter
„des Wohnorts“ durch die Wörter „der Wohnung“ zu er-
setzen.
Begründung
Die im Gesetzentwurf für § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8
St

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.262 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/1993, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 121.004–139.266 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 3fa4395dabe1dbac….

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