Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/1993 · S. 25
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Drucksache 16/1993 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 822. Sitzung am 19. Mai 2006 be- schlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 9 (§ 68a Abs. 7 Satz 3 StGB) In Artikel 1 Nr. 9 § 68a Abs. 7 Satz 3 sind nach den Wör- tern „der Aufsichtsstelle,“ die Wörter „der Staatsanwalt- schaft,“ einzufügen. Begründung Der Gesetzentwurf sieht in § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB-E vor, dass im Falle einer dem Verurteilten erteilten psy- chiatrischen, psycho- oder sozialtherapeutischen Nach- sorgeweisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 StGB-E die in § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StGB genannten Personen sich gegenüber dem Gericht, der Aufsichtsstelle, der Bewäh- rungshelferin oder dem Bewährungshelfer zu offenbaren haben, soweit dies für deren Aufgabenerfüllung erforder- lich ist. Die Staatsanwaltschaft als zuständige Vollstre- ckungsbehörde ist insoweit jedoch nicht genannt. Insbe- sondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Staatsanwaltschaft im Falle des § 67g StGB gemäß § 463 Abs. 5, § 462 Abs. 2 Satz 1 StPO ein Anhörungs- und da- mit auch ein Antragsrecht im Hinblick auf einen etwaigen Widerruf der Aussetzung der Maßregel der Unterbrin- gung zusteht, erscheint eine umfassende Schweigepflicht der Ärzte, Therapeuten bzw. Sozialarbeiter einer foren- sischen Ambulanz gegenüber der Vollstreckungsbehörde nicht sachgerecht. 2. Zu Artikel 1 Nr. 9 (§ 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB) In Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 sind die Wörter „des Wohnorts“ durch die Wörter „der Wohnung“ zu er- setzen. Begründung Die im Gesetzentwurf für § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 St
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.262 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/1993, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 121.004–139.266 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 3fa4395dabe1dbac….
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