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Artikel 2 · BT-Drs. 16/3291 · S. 16
Zu Artikel 2 (Änderung sonstigen Bundesrechts)
Zu Artikel 2 (Änderung sonstigen Bundesrechts) Zu Absatz 1 (§ 29a PStG) Die Ergänzung ist erforderlich, weil das Ablehnungsrecht des § 4 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) wegen § 58 BeurkG nicht für Standesbeamte gilt. Alle anderen Urkundspersonen sollen bereits jetzt gemäß § 4 BeurkG (ggf. i. V. m. § 1 Abs. 2 BeurkG) die Beurkun- dung ablehnen, wenn mit ihr erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden. Ein solcher unredlicher Zweck wird z. B. mit der Vaterschaftsanerkennung verfolgt, bei der die Erlangung ausländerrechtlicher Vorteile im Vor- dergrund steht und die familienrechtlichen Wirkungen von den Beteiligten erkennbar nicht gewollt sind (Knittel, Be- urkundungen im Kindschaftsrecht, 6. Aufl. 2005, Rn. 22, 24a, 25). Zu Absatz 2 (Aufenthaltsgesetz) Zu Nummer 1 (§ 79 AufenthG) Durch die Neufassung wird die Regelung auf Fälle aus- geweitet, in denen ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren in Vorbereitung oder anhängig ist. Die Neuregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass eine zivilrechtlich wirksame Vaterschaftsanerkennung auch für aufenthaltsrechtliche Ver- fahren Bindungswirkung entfaltet, die jedoch durch ein An- fechtungsverfahren aufgehoben werden kann. Von der Be- hörde kann nicht verlangt werden kann, sehenden Auges ein Verfahren zu betreiben, bei dem die Wirksamkeit der Vater- schaftsanerkennung eine zentrale Rolle spielt, ohne dass die Rechtsbeständigkeit dieser Anerkennung geklärt ist. Dies betrifft regelmäßig die Fälle, in denen eine Mitteilung nach § 87 Abs. 5 oder § 90 Abs. 4 AufenthG erfolgt ist. Die Personenaufzählung in Absatz 2 Nr. 2 trägt dem Um- stand Rechnung, dass sowohl die Mutter als auch der Vater des Kindes Antragsteller im Verfahren auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels sein können und beide im Vaterschaftsanfec
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.862 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/3291, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.622–73.484 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert aac6965fae77930a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP