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Artikel 38 · BT-Drs. 16/3100 · S. 202
Zu Artikel 38 (Änderung der Risikostruktur-Aus-
Zu Artikel 38 (Änderung der Risikostruktur-Aus- gleichsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 1) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur neuen Organisationsstruktur der Verbände der Krankenkas- sen. Zu Nummer 2 (§ 3) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einfügung des § 28d Abs. 3. Die Ergänzung legt den Zeitpunkt fest, ab dem ein Versicherter wieder in einer Versichertengruppe für in strukturierte Behandlungsprogramme eingeschriebene Ver- sicherte gemeldet werden kann, wenn seine Teilnahme am Programm nach dem Ende einer Unterbrechung der Zugehö- rigkeit zur Krankenkasse fortgesetzt wird. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Erleichterung der Einschreibevoraussetzungen durch die Änderungen in § 28d Abs. 1. Zu Nummer 3 (§ 28d) Zu Buchstabe a Die gegenwärtige Regelung, wonach die RSA-wirksame Einschreibung eines Versicherten von der Erstellung und Übermittlung einer vollständigen Erstdokumentation so- wohl nach den Anlagen 2a, 4a, 6a, 8a, 10a und 12a (so ge- nannte a-Datensätze) als auch nach den Anlagen 2b, 4b, 6b, 8b, 10b und 12b (so genannte b-Datensätze) abhängt, hat zu einer erheblichen bürokratischen Belastung aller am struktu- rierten Behandlungsprogramm Beteiligten, insbesondere von Ärzten, Patienten und Prüfdiensten geführt. Auch wenn Unvollständigkeiten der Erstdokumentation lediglich in den für die Durchführung des Risikostrukturausgleichs nicht un- mittelbar relevanten Datenfeldern der a-Datensätze vorlagen oder weil die Datenstellen technische Probleme mit der frist- gerechten Verarbeitung der großen Datenmengen hatten, mussten Versicherte aus einem strukturierten Behandlungs- programm ausgeschrieben und aufwändig – unter vollständi- ger Wiederholung der umfangreichen Erstdokumentation – wieder eingeschrieben werden
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.148 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/3100, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.096.900–1.118.048 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 9f88edec9bf9d1f6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP