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Artikel 18 · BT-Drs. 16/3100 · S. 193

Zu Artikel 18 (Änderung des Krankenhausfinanzie-

Zu Artikel 18 (Änderung des Krankenhausfinanzie-
rungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 8 Abs. 1 Satz 2)
Folgeänderung zur neuen Organisationsstruktur der Verbän-
de der Krankenkassen. Anstelle der bisherigen Zuweisungen
der Aufgaben im Ersatzkassenbereich auf der Landesebene
an die Verbände der Ersatzkassen werden diese Aufgaben
nunmehr den Ersatzkassen unmittelbar zugewiesen.
Zu Nummer 2 (§ 9 Abs. 3a Satz 1)
Folgeänderung zur neuen Organisationsstruktur der Ver-
bände der Krankenkassen (vgl. Begründung zu Nummer 1).
Zu Nummer 3 (§ 17 Abs. 5 Satz 3)
Folgeänderung zur neuen Organisationsstruktur der Ver-
bände der Krankenkassen (vgl. Begründung zu Nummer 1).
Zu Nummer 4 (§ 17b)
Mit der Einführung des pauschalierten Vergütungssystems
musste zum 1. Januar 2005 auch die Finanzierung der Aus-
bildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergü-
tungen grundlegend umgestellt werden (vgl. § 17a). Mit der
Änderung durch Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird die-
ser Regelungszusammenhang klargestellt. Buchstabe c be-
stimmt dementsprechend, dass aus den Mitteln des DRG-
System-Zuschlags auch pauschalierte Zahlungen für die
Teilnahme von Krankenhäusern oder Ausbildungsstätten an
Stichprobenkalkulationen für die Richtwerte oder Pauschal-
beträge nach § 17a finanziert werden können.
Buchstabe b (§ 17b Abs. 2 Satz 1 und 6) nimmt eine Folge-
änderung zur neuen Organisationsstruktur der Verbände der
Krankenkassen im Hinblick auf die Abstimmung zwischen
GKV und PKV vor (vgl. Begründung zu Nummer 7).
Das im Jahr 2003 auf der Grundlage der australischen
AR-DRG neu eingeführte DRG-Fallpauschalensystem
konnte in kurzer Zeit zu einem eigenständigen deutschen
G-DRG-System weiterentwickelt werden. Es wird als „ler-
nendes System“ jährlich überarbeitet und weiterentwickelt.
Insbesondere im Bereich 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.376 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/3100, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.048.332–1.053.708 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 9f88edec9bf9d1f6….

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