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Artikel 2 · BT-Drs. 15/5222 · S. 15
Zu Artikel 2 (Änderung sonstigen Bundesrechts)
Zu Artikel 2 (Änderung sonstigen Bundesrechts) Artikel 2 fasst Folgeänderungen und ergänzende Regelun- gen in anderen Bundesgesetzen zusammen. Zu Absatz 1 Für die Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel soll bei Gericht der Rechtspfleger zuständig sein. Das ist sachge- recht, da auf dem dynamisierten Titel lediglich ein statischer Unterhaltsbetrag vermerkt wird. § 20 Nr. 11 RPflG wird entsprechend neu gefasst. Auch die Ausstellung, die Berichtigung und der Widerruf gerichtlicher Bestätigungen nach der neuen EG-Verordnung soll mit der Neufassung des § 20 Nr. 11 RPflG dem Rechts- pfleger übertragen werden. Einer Übertragung der Aufgabe auf den Urkundsbeamten steht entgegen, dass in den Bestä- tigungen zu gerichtlichen Entscheidungen die im Erkennt- nisverfahren einzuhaltenden Mindeststandards zu prüfen Drucksache 15/5222 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode sind. Für die Ausstellung der Bestätigung durch den Rechts- pfleger spricht, dass dieser in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle, nämlich bei Vollstreckungsbescheiden und im vereinfachten Unterhaltsverfahren, bereits für die zugrunde liegende Entscheidung zuständig ist. Die Über- tragung auf den Rechtspfleger entspricht auch der gesetz- geberischen Tendenz, nichtspruchrichterliche Aufgaben zu- nehmend auf den Rechtspfleger zu übertragen. Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, dass der Rechtspfleger auch dann für die Ausstellung der Bestätigung bei Gericht zuständig ist, wenn die zugrunde liegende Entscheidung vom Richter erlassen wurde. Das dient der Kohärenz und Gesetzesver- einfachung. Die Möglichkeit der Vorlage an den Richter nach § 5 RPflG sowie die Bearbeitung durch den Richter nach § 6 RPflG bleiben unberührt. Zu Absatz 2 Es wird generell klargestellt, dass die Vorschriften des Bu- ches 11 der ZPO ü
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.533 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/5222, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.897–75.430 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert d516d6b37d2aec2e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP