Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/5573 · S. 17
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Wegen der zahlreichen Änderungen wird die Inhaltsüber- sicht neu gefasst. Zu Nummer 2 § 1 Abs. 1 wird angepasst, um die im Gesetz verwendeten Kurzbezeichnungen einzuführen. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Mit der Auflösung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) zum 31. Dezember 1997 ist die Zuständigkeit für die Bundesanstalt durch Organisa- tionserlass des Bundeskanzlers vom 17. Dezember 1997 dem Bundesministerium der Finanzen übertragen worden. Bezüglich der Aufsicht wird klargestellt, dass diese entspre- chend der bisherigen Praxis auch die Fachaufsicht umfasst. Zu Buchstabe b Folgeänderung von Nummer 4 Buchstabe a. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Die der Bundesanstalt zur treuhänderischen Wahrnehmung übertragenen Aufgaben bezüglich der Anteile des Bundes an den Post-Aktiengesellschaften nimmt der Bund durch das Bundesministerium der Finanzen künftig unmittelbar wahr. Dies hat zur Folge, dass das Treuhandvermögen bei der Bundesanstalt aufgelöst wird. Damit wird der entspre- chenden Aufforderung des Rechnungsprüfungsausschusses an die Bundesregierung gefolgt. Mit der Aufgabenverlagerung von der Bundesanstalt auf das Bundesministerium der Finanzen gemäß § 3 Abs. 1 n. F. entsteht beim Bundesministerium der Finanzen ein Perso- nalmehrbedarf und bei der Bundesanstalt ein Personalmin- derbedarf. Der Personalmehrbedarf im Bundesministerium der Finanzen soll durch Versetzungen im Einzelfall gemäß § 26 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz von Personal der Bun- desanstalt in entsprechendem Umfang an das Bundesminis- terium der Finanzen gedeckt werden. Die Versetzungen set- zen voraus, dass die entsprechenden Planstellen im Bundes- haushalt für das Bundesministerium der Finanzen zusätzlich dauerhaft zur Verfügung gestellt werden und die betroffenen Be
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 41.235 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/5573, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.834–111.069 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 5db2a3ba7eda0c4c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP