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Artikel 2 · BT-Drs. 15/5565 · S. 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Artikel 2 ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit zur Über-
mittlung der Daten aus der Beschäftigten- und Entgeltstatis-
tik an das Statistische Bundesamt, die dort zur Erstellung
der Modellrechnungen für den endgültigen Verteilungs-
schlüssel für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Um-
satzsteuer benötigt werden. Da die Berechnung der end-
gültigen Verteilungsschlüssel auf Länderebene von den Sta-
tistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt
wird, ist eine Übermittlung der Daten auch an diese er-
forderlich. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Sta-
tistischen Ämter des Bundes und der Länder alle erforder-
lichen Daten an die zuständigen obersten Bundes- und
Landesbehörden übermitteln dürfen. Dazu wird in § 282a
SGB III ein Absatz 2b eingefügt. Die gesetzliche Ermächti-
gung konkretisiert ausdrücklich den vorgesehenen Verwen-
dungszweck.

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Herkunft

BT-Drs. 15/5565, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.769–21.653 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert d03b762f55f794f3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP