Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/5565 · S. 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Artikel 2 ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit zur Über- mittlung der Daten aus der Beschäftigten- und Entgeltstatis- tik an das Statistische Bundesamt, die dort zur Erstellung der Modellrechnungen für den endgültigen Verteilungs- schlüssel für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Um- satzsteuer benötigt werden. Da die Berechnung der end- gültigen Verteilungsschlüssel auf Länderebene von den Sta- tistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt wird, ist eine Übermittlung der Daten auch an diese er- forderlich. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Sta- tistischen Ämter des Bundes und der Länder alle erforder- lichen Daten an die zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden übermitteln dürfen. Dazu wird in § 282a SGB III ein Absatz 2b eingefügt. Die gesetzliche Ermächti- gung konkretisiert ausdrücklich den vorgesehenen Verwen- dungszweck.
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Herkunft
BT-Drs. 15/5565, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.769–21.653 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert d03b762f55f794f3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP