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Artikel 2 · BT-Drs. 15/5216 · S. 15

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen anderer Gesetze)

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen anderer Gesetze)
Zu Absatz 1 (§ 175 Satz 2 des Bundesbeamtengeset-
zes)
Die Streichung erfolgt zur Kenntlichmachung einer gleiten-
den Verweisung auf das Verwaltungszustellungsgesetz.
Zu Absatz 2 (§ 41 Satz 2 des Bundesrückerstattungs-
gesetzes)
Die Streichung erfolgt zur Kenntlichmachung einer gleiten-
den Verweisung auf das Verwaltungszustellungsgesetz.
Zu Absatz 3 (§ 10 Abs. 6 Satz 2 des Asylverfahrensge-
setzes)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung
hinsichtlich der neu formulierten Bestimmungen über die
öffentliche Zustellung nach dem Verwaltungszustellungs-
gesetz.
Zu Absatz 4 (§ 85 Abs. 3 des Sozialgerichtsgesetzes)
Durch das Zustellungsreformgesetz wurden für das sozial-
gerichtliche Verfahren durch § 63 Abs. 2 SGG die Zustel-
lungsvorschriften der Zivilprozessordnung eingeführt. Für
das Widerspruchsverfahren verblieb es bei der Verweisung
auf das Verwaltungszustellungsgesetz (§ 85 Abs. 3 Satz 2).
Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 SGG können sich die Beteiligten in
jeder Lage des Verfahrens durch prozessfähige Bevollmäch-
tigte vertreten lassen. Hinsichtlich der in § 73 Abs. 6 Satz 3
und 4 SGG zugelassenen Bevollmächtigten ist in gleicher
Weise wie bei den in § 5 Abs. 4 VwZG genannten Berufs-
gruppen die Rücksendung des Empfangsbekenntnisses zu
erwarten. Dem trägt die Regelung Rechnung. Soweit es sich
nicht um juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertre-
ter gemäß § 6 Abs. 2 VwZG handelt, kann der Empfänger
durch die Verweisung auf § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO konkreti-
siert werden. Inhaltlich entspricht die Regelung der für das
sozialgerichtliche Verfahren geltenden Regelung nach § 63
Abs. 2 Satz 2 SGG in der Fassung des ZustRG und der zu
schaffenden Regelung für das Verwaltungsverfahren nach
§ 65 Abs. 1 Satz 2 SGB X (vgl. un

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.052 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 15/5216, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.256–72.308 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 307adfd0794bc263….

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