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Artikel 2 · BT-Drs. 16/3251 · S. 18
Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvorschriften) Zu Absatz 1 Absatz 1 dehnt die nach § 16 Abs. 6 des AZR-Gesetzes – u. a. im Rahmen des IntFamRVG – derzeit noch an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorgesehene Datenübermittlung auf den Anwendungsbereich des vorlie- genden Entwurfs aus. Nach Artikel 4 Abs. 3 des Entwurfs ei- nes Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (Bundesratsdrucksache 258/06) soll das Bundesamt in § 16 Abs. 6 des AZR-Gesetzes an die Stelle des Generalbundes- anwalts treten. Zu Absatz 2 Absatz 2 beinhaltet eine Änderung in § 14 Abs. 2 des Rechtspflegergesetzes (RPflG), der dem Richter vorbehal- tene Geschäfte in Vormundschaftssachen festlegt. Ent- scheidungen nach Artikel 1 §§ 6 bis 12 des Entwurfs (An- erkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren sowie Konsultationsverfahren bei ausländischen Ersuchen um Unterbringung im Inland mit etwaigen konzentrierten allge- meinen Betreuungssachen) bleiben demnach dem Richter vorbehalten. Zu Absatz 3 Absatz 3 ergänzt § 27 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), um sicherzustellen, dass das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde erforderlichenfalls Suchvermerke im Bundeszentralregister speichern lassen kann. Dieser Zusatz ist deshalb notwendig, da das Bundesamt für Justiz im An- wendungsbereich dieses Entwurfs – ebenso wie im Anwen- dungsbereich des IntFamRVG – an der Schnittstelle zum Privatrecht tätig wird und sich die Befugnis zur Speicherung eines Suchvermerks daher nicht immer zweifelsfrei aus der in § 27 BZRG genannten „Erfüllung hoheitlicher Aufgaben“ ergibt. Zu Absatz 4 Absatz 4 fügt in das Gebührenverzeichnis zur Justizverwal- tungskostenordnung (JVKostO) einen neuen Gebühren- tatbestand ein, der Unterstützungshandlungen der Zentralen Behörde betrifft. Grundlage hi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.226 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/3251, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 78.110–81.336 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 8ce796694b51848a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP