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Artikel 2 · BT-Drs. 15/5215 · S. 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Nummer 1 (§ 3 HStatG)
Die Änderung des Erhebungszeitpunktes in der Habilita-
tionsstatistik nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Hochschulstatistikgesetz
erfolgt mit dem Ziel der redaktionellen Klarstellung.
Die Erhebung der Staatsangehörigkeit des wissenschaft-
lichen und künstlerischen Personals nach § 3 Abs. 1 Nr. 4
Buchstabe b Hochschulstatistikgesetz ist erforderlich, um
Informationen über den Wissenschaftleraustausch und den
Grad der Internationalisierung der deutschen Hochschulen
zu gewinnen. Sie dient insbesondere der Vorbereitung plane-
rischer oder gesetzgeberischer Maßnahmen in diesem Be-
reich.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 Hochschulstatistikgesetz werden die
Ausgaben und Einnahmen der Hochschulen und der zum
Teil rechtlich selbstständigen Hochschulkliniken in einer
Gliederung nach Arten (haushaltsmäßige Gliederung) und
Lehr- und Forschungsbereichen (fachliche und organisatori-
sche Zuordnung) erhoben. Die Erhebung wird bei öffent-
lichen und privaten Hochschulen durchgeführt. Sie erstreckt
sich auf die im Haushalt der Träger (z. B. dem Landeshaus-
halt), auf Verwahrkonten und in selbstständigen Körper-
schaftshaushalten nachgewiesenen Einnahmen und Aus-
gaben. Die Hochschulfinanzstatistik ist die einzige Statistik,
in der die Einnahmen und Ausgaben aller Hochschulen in
fachlicher Gliederung erfasst werden.
Die geltende Rechtsgrundlage bezieht sich ausschließlich
auf Hochschulen mit kameralistischer Buchführung. Das Er-
hebungsprogramm wird durch die Haushaltssystematiken
festgelegt. Dies ist jedoch nicht mehr ausreichend, da viele
Hochschulen das kaufmännische Rechnungswesen einge-
führt haben. Durch die Neuregelung wird es möglich sein,
die Aufwendungen, Erträge und Investitionsausgaben dieser
Hochschulen in adäquater Form zu erfassen.
Die Verselbstständigung der

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.818 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/5215, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.815–54.633 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 44ebbfc5053f731e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP