Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 15/4228 · S. 29
Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches So-
Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches So- zialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeregelung zur Einfügung des neuen § 268a SGB VI. Zu Nummer 2 (§ 101) Mit der Ergänzung in § 101 Abs. 3 wird im Ergebnis weit- gehend die im Beamtenversorgungsrecht (§ 57 Abs. 5 Be- amtenversorgungsgesetz) schon seit Längerem bestehende Rechtslage zum „Rentnerprivileg“ für den Bereich der ge- setzlichen Rentenversicherung nachvollzogen. Abweichend von § 48 SGB X soll der Rentenversicherungs- träger im Falle eines Versorgungsausgleichs vom ausgleichs- verpflichteten Rentenbezieher (oder bei Bezug einer Rente wegen Todes aus dessen Versicherung von seinen Hinterblie- benen) auch rückwirkend den ursprünglichen Bescheid über die Rente aus der Versicherung des Ausgleichsverpflichteten aufheben und den z. B. in der Zeit vom Beginn der Rente aus der Versicherung des Ausgleichsberechtigten bis zur Neube- rechnung der Rente aus der Versicherung des Ausgleichsver- pflichteten gezahlten (zu hohen) Rentenbetrag vom Aus- gleichsverpflichteten (oder seinen Hinterbliebenen) zurück- fordern können. Dies gilt entsprechend, wenn das „Rentner- privileg“ im Falle von Absatz 3 Satz 3 zunächst dem Ausgleichsberechtigten zugute kommt. Hiermit werden finanzielle Belastungen der Rentenversi- cherungsträger in Form von Doppelzahlungen vermieden und Schwierigkeiten bei der Anwendung von § 48 SGB X in solchen Fällen für die Zukunft beseitigt. Die Regelung soll aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht für Fälle gelten, in denen schon vor Inkrafttreten der Ände- rung von § 101 Abs. 3 sowohl die zunächst noch nicht auf- grund des Versorgungsausgleichs gekürzte Rente begonnen hat als auch die Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich wirksam geworden ist (§ 268a (neu)). Zu Nummer 3 (Ü
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.318 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 15/4228 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/4228, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 115.304–117.622 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 821533e248a23bbe….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP