Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 15/4228 · S. 34
Zu Artikel 13 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 13 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 (§ 30) Folgeregelung zu Artikel 5 Nr. 3 und 4 (§ 268a SGB VI – neu –). Zu Nummer 2 (§ 58b) Zu Buchstabe a Mit der Regelung wird eine einheitliche Rechtsgrundlage auch für die vorübergehende personelle Unterstützung ge- schaffen. Zu Buchstabe b Bei der Entwicklung von Verfahren und Programmen für die automatisierte Datenverarbeitung, den Datenschutz und die Datensicherung durch die Spitzenverbände der landwirt- schaftlichen Sozialversicherungsträger handelt es sich um einen kostenintensiven Bereich. Um der Aufsichtsbehörde einen umfassenderen Überblick zu verschaffen, soll auch hier eine Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde eingeführt werden, wie sie nach Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd für die Rentenversicherungsträger im Hinblick auf deren Eigenentwicklungen von EDV-Program- men vorgesehen ist.
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Herkunft
BT-Drs. 15/4228, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 142.637–143.558 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 821533e248a23bbe….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP