Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/5092 · S. 31
Zu Artikel 2 (Änderung sonstiger Vorschriften des
Zu Artikel 2 (Änderung sonstiger Vorschriften des Bundesrechts) Zu Absatz 1 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz – Neufassung der Über- gangsvorschrift § 16 EGAktG zu § 123 Abs. 2, 3 und § 125 Abs. 2 AktG) Die bisherige Regelung in § 16 EGAktG hat sich durch Zeit- ablauf überholt. Aus diesem Grund kann die Vorschrift neu besetzt werden. § 16 EGAktG regelt nun die Anmeldung und Nachweisberechtigung für Hauptversammlungen gemäß § 123 Abs. 2 und 3 und § 125 Abs. 2 Aktiengesetz dahin ge- hend, dass die Neuregelung nur gilt für Hauptversammlun- gen, zu denen nach dem Tage des Inkrafttretens des UMAG einberufen wird. Es wird dadurch die Situation vermieden, dass zum Zeitpunkt der Einberufung insofern ein anderes Recht gilt und anzuwenden ist, als zum Zeitpunkt der Abhal- tung der Hauptversammlung. Die Übergangsregelung be- deutet ferner, dass Satzungsbestimmungen, die die Hinterle- gung von Aktien als Voraussetzung für die Teilnahme oder die Ausübung des Stimmrechts bestimmen, für Hauptver- sammlungen nach dem Inkrafttreten des UMAG zwar vor- behaltlich einer zwischenzeitlich erfolgten und sicherlich auch anzuratenden Satzungsänderung weiterhin wirksam sind, dass jedenfalls aber der Nachweis des depotführenden Finanzinstituts ausreichend ist. Denn insoweit verdrängt das zwingende Gesetz entgegenstehende Satzungsregelungen, die aber als zusätzliche und ergänzende Regelungen weitere Legitimationsvarianten eröffnen können. Zu Absatz 2 (Änderung des Gesetzes über die Angelegen- heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Än- derung des § 145 FGG) Es handelt sich um Folgeänderungen zu Artikel 1 Nr. 14. Zu Absatz 3 (Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes – Änderung des § 16 Abs. 4 WpÜG) Folgeänderungen. Zu Absatz 4 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgese
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.451 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/5092, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 171.807–174.258 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 6c62e8d138fe3f58….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP