Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/5092 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Aktiengesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Aktiengesetzes) Zu Nummer 1 (§ 93 Abs. 1 Satz 2 und 3 AktG – Sorg- faltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder) Mit Blick auf die vorgesehene Verschärfung des Verfol- gungsrechts einer Aktionärsminderheit (§ 148 AktG-E) stellt der neue Satz 2 des § 93 Abs. 1 AktG klar, dass eine Erfolgshaftung der Organmitglieder gegenüber der Gesell- schaft ausscheidet, dass also für Fehler im Rahmen des un- ternehmerischen Entscheidungsspielraums nicht gehaftet wird („Business Judgment Rule“). Dies entspricht auch einem Beschluss des 63. Deutschen Juristentages und einem Vorschlag der Regierungskommission Corporate Gover- nance. Die Regelung geht von der Differenzierung zwischen fehlgeschlagenen unternehmerischen Entscheidungen einer- seits und der Verletzung sonstiger Pflichten andererseits (Treuepflichten; Informationspflichten; sonstige allgemeine Gesetzes- und Satzungsverstöße) aus. Ein Verstoß gegen die- se letztere Pflichtengruppe ist von der Bestimmung nicht er- fasst. Die unternehmerische Entscheidung steht im Gegen- satz zur rechtlich gebundenen Entscheidung. Für illegales Verhalten gibt es keinen „sicheren Hafen“ im Sinne einer haftungstatbestandlichen Freistellung, es kann hier im Ein- zelfall aber am Verschulden fehlen. Die Vorschrift soll den Bereich unternehmerischen Handlungsspielraums ausgren- zen aus dem Tatbestand der Sorgfaltspflichtverletzung nach Satz 1. Diese Tatbestandseinschränkung setzt fünf – teils im- plizite – Merkmale voraus: Unternehmerische Entscheidung, Gutgläubigkeit, Handeln ohne Sonderinteressen und sach- fremde Einflüsse, Handeln zum Wohle der Gesellschaft und Handeln auf der Grundlage angemessener Information. Dies entspricht Vorbildern der Business Judgment Rule aus dem angelsächsischen Rechtskreis und fi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 135.985 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 15/5092 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/5092, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.822–171.807 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 6c62e8d138fe3f58….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP