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Artikel 2 · BT-Drs. 15/4784 · S. 15
Zu Artikel 2 (Änderung der Approbationsordnung
Zu Artikel 2 (Änderung der Approbationsordnung für Apotheker) Zu Nummer 1 (§ 3) Die Änderung trägt dem völkerrechtlichen Umstand Rech- nung, dass Deutschland und die Europäische Gemeinschaft in gemischten Verträgen gegenüber weiteren Staaten u. a. berufsbezogene Rechte gewährt haben, zum Beispiel im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. EG Nr. L 114 vom 30. April 2002 S. 6). Zu Nummer 2 (§ 20) Folgeänderung zu Artikel 1 Nr. 1. Außerdem trägt die Änderung dem völkerrechtlichen Umstand Rechnung, dass Deutschland und die Europäische Gemeinschaft in gemischten Verträgen gegenüber weiteren Staaten u. a. berufsbezogene Rechte gewährt haben, zum Beispiel im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. EG Nr. L 114 vom 30. April 2002 S. 6). Zu Nummer 3 (§ 22) Die Änderung trägt dem völkerrechtlichen Umstand Rech- nung, dass Deutschland und die Europäische Gemeinschaft in gemischten Verträgen gegenüber weiteren Staaten u. a. berufsbezogene Rechte gewährt haben, zum Beispiel im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. EG Nr. L 114 vom 30. April 2002 S. 6).
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Herkunft
BT-Drs. 15/4784, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.568–45.014 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert bf65f9ead86fe97d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP