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Artikel 2 · BT-Drs. 15/4784 · S. 15

Zu Artikel 2 (Änderung der Approbationsordnung

Zu Artikel 2 (Änderung der Approbationsordnung
für Apotheker)
Zu Nummer 1 (§ 3)
Die Änderung trägt dem völkerrechtlichen Umstand Rech-
nung, dass Deutschland und die Europäische Gemeinschaft
in gemischten Verträgen gegenüber weiteren Staaten u. a.
berufsbezogene Rechte gewährt haben, zum Beispiel im
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl.
EG Nr. L 114 vom 30. April 2002 S. 6).
Zu Nummer 2 (§ 20)
Folgeänderung zu Artikel 1 Nr. 1.
Außerdem trägt die Änderung dem völkerrechtlichen
Umstand Rechnung, dass Deutschland und die Europäische
Gemeinschaft in gemischten Verträgen gegenüber weiteren
Staaten u. a. berufsbezogene Rechte gewährt haben, zum
Beispiel im Abkommen zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die
Freizügigkeit (ABl. EG Nr. L 114 vom 30. April 2002 S. 6).
Zu Nummer 3 (§ 22)
Die Änderung trägt dem völkerrechtlichen Umstand Rech-
nung, dass Deutschland und die Europäische Gemeinschaft
in gemischten Verträgen gegenüber weiteren Staaten u. a.
berufsbezogene Rechte gewährt haben, zum Beispiel im
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl.
EG Nr. L 114 vom 30. April 2002 S. 6).

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Herkunft

BT-Drs. 15/4784, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.568–45.014 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert bf65f9ead86fe97d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP