Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 15/4321 · S. 41
Zu Artikel 9 (Änderung des DG Bank-Umwand-
Zu Artikel 9 (Änderung des DG Bank-Umwand- lungsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Soweit § 9 Abs. 2 Satz 2 des DG Bank-Umwandlungsgeset- zes „ordentliche Deckungswerte nach dem Hypotheken- bankgesetz“ in Bezug nimmt, entsprechen dem nunmehr „ordentliche Deckungswerte nach dem Pfandbriefgesetz“. Soweit § 9 Abs. 2 Satz 2 des DG Bank-Umwandlungsgeset- zes „Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen nach dem Hypothekenbankgesetz sowie dem Gesetz über Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen öffent- lich-rechtlicher Kreditanstalten“ in Bezug nimmt, entspre- chen dem nunmehr „Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe nach dem Pfandbriefgesetz“. Zu Buchstabe b § 9 Abs. 4 Satz 2 des DG Bank-Umwandlungsgesetzes ver- weist auf § 22 des Hypothekenbankgesetzes. Dessen Rege- lungen finden sich nunmehr in § 5 Abs. 1 und 2 des Pfand- briefgesetzes wieder. Die Änderung trägt dem Rechnung. Zu Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Abs. 5 Satz 1 des DG Bank-Umwandlungsgesetzes nimmt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Be- zug. Dieses Bundesamt ist durch das Gesetz über die Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienst- leistungsaufsichtsgesetz – FinDAG) zum 1. Mai 2002 mit den bisherigen Aufsichtsämtern für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel zusammengelegt worden. Die in diesem Zuge errichtete Behörde firmiert unter der Be- zeichnung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Änderung trägt dieser Entwicklung Rechnung. Zu Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 9 Abs. 5 Satz 3 des DG Bank-Umwandlungsgesetzes ver- weist auf § 29 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 30 bis 34 des Hy- pothekenbankgesetzes. Diese Regelungen finden sich nun- mehr in § 7 Abs. 3 und 4 sowie den §§ 8 bis 11 des Pfand- briefgesetzes wieder. Die Änderung träg
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.692 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/4321, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 203.053–205.745 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 877549adfa8243bb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP