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Artikel 9 · BT-Drs. 15/4321 · S. 41

Zu Artikel 9 (Änderung des DG Bank-Umwand-

Zu Artikel 9 (Änderung des DG Bank-Umwand-
lungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Soweit § 9 Abs. 2 Satz 2 des DG Bank-Umwandlungsgeset-
zes „ordentliche Deckungswerte nach dem Hypotheken-
bankgesetz“ in Bezug nimmt, entsprechen dem nunmehr
„ordentliche Deckungswerte nach dem Pfandbriefgesetz“.
Soweit § 9 Abs. 2 Satz 2 des DG Bank-Umwandlungsgeset-
zes „Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen
nach dem Hypothekenbankgesetz sowie dem Gesetz über
Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen öffent-
lich-rechtlicher Kreditanstalten“ in Bezug nimmt, entspre-
chen dem nunmehr „Hypothekenpfandbriefe und öffentliche
Pfandbriefe nach dem Pfandbriefgesetz“.
Zu Buchstabe b
§ 9 Abs. 4 Satz 2 des DG Bank-Umwandlungsgesetzes ver-
weist auf § 22 des Hypothekenbankgesetzes. Dessen Rege-
lungen finden sich nunmehr in § 5 Abs. 1 und 2 des Pfand-
briefgesetzes wieder. Die Änderung trägt dem Rechnung.
Zu Buchstabe c Doppelbuchstabe aa
§ 9 Abs. 5 Satz 1 des DG Bank-Umwandlungsgesetzes
nimmt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Be-
zug. Dieses Bundesamt ist durch das Gesetz über die Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienst-
leistungsaufsichtsgesetz – FinDAG) zum 1. Mai 2002 mit
den bisherigen Aufsichtsämtern für das Versicherungswesen
und für den Wertpapierhandel zusammengelegt worden. Die
in diesem Zuge errichtete Behörde firmiert unter der Be-
zeichnung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Änderung trägt dieser Entwicklung Rechnung.
Zu Buchstabe c Doppelbuchstabe bb
§ 9 Abs. 5 Satz 3 des DG Bank-Umwandlungsgesetzes ver-
weist auf § 29 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 30 bis 34 des Hy-
pothekenbankgesetzes. Diese Regelungen finden sich nun-
mehr in § 7 Abs. 3 und 4 sowie den §§ 8 bis 11 des Pfand-
briefgesetzes wieder. Die Änderung träg

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.692 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4321, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 203.053–205.745 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 877549adfa8243bb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP