Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 12 · BT-Drs. 15/4321 · S. 42

Zu Artikel 12 (Änderung der Kreditinstituts-Rech-

Zu Artikel 12 (Änderung der Kreditinstituts-Rech-
nungslegungsverordnung)
Zu Nummer 1
§ 9 Abs. 1 Satz 2 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsver-
ordnung nimmt Realkreditinstitute in Bezug und kon-
kretisiert diese Institutsgruppe durch die Aufzählung
„Hypothekenbanken, Schiffspfandbriefbanken und öffent-
lich-rechtliche Grundkreditanstalten“. Die den Begriff
Realkreditinstitute erläuternde Aufzählung geht mit der Be-
griffsbestimmung nach § 1 des Pfandbriefgesetzes nicht
konform. Da ihr nur erläuternder Charakter zukommt, kann
auf sie verzichtet werden, ohne die Aussage von § 9 Kredit-
instituts-Rechnungslegungsverordnung zu ändern oder zu
erschweren.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 15 Abs. 2 Satz 1 der Kreditinstituts-Rechnungslegungs-
verordnung verweist auf die §§ 11, 12 Abs. 1 und 2 des Hy-
pothekenbankgesetzes. Diese Regelungen finden sich nun-
mehr in § 14 Abs. 1 sowie § 16 Abs. 1 und 2 des Pfand-
briefgesetzes wieder. Die Änderung trägt dem Rechnung.
Zu Buchstabe b
§ 15 Abs. 3 Satz 2 der Kreditinstituts-Rechnungslegungs-
verordnung verweist auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des
Hypothekenbankgesetzes. Diese Regelungen finden sich
nunmehr in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b bis e des Pfand-
briefgesetzes wieder. Die Änderung vollzieht dies nach.
Zu Buchstabe c
§ 15 Abs. 4 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverord-
nung verweist auf § 10 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2,
§ 11 Abs. 1 und 4 sowie § 12 Abs. 1 und 2 des Schiffsbank-
gesetzes. Diese Regelungen finden sich nunmehr in § 22
Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 5 Satz 3, § 23 Abs. 1 und 4 sowie
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43 – Drucksache 15/4321
§ 24 Abs. 2 und 3 des Pfandbriefgesetzes wieder. Die Ände-
rung trägt dem Rechnung.
Zu Buchstabe d
§ 15 Abs. 5 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverord-
nung erklärt

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.423 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 15/4321 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/4321, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 209.205–211.628 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 877549adfa8243bb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP