Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/5284 · S. 50
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Die Änderungen des Atomgesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2003/122/EURATOM vom 22. Dezember 2003 (Amtsblatt der Europäischen Union L 346 vom 31. De- zember 2003, S. 57) zur Kontrolle hochradioaktiver um- schlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquel- len. Zu Nummer 1 Die Erweiterung der Zweckbestimmung des § 1 Nr. 3 auf io- nisierende Strahlen trägt der nach dem 11. September 2001 geänderten Gefährdungseinschätzung für die innere und äu- ßere Sicherheit durch terroristische Aktivitäten Rechnung. Hochradioaktive Strahlenquellen sind vielfach von ihrer Art her geeignet, als Beimischung in unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) mit radioaktiver Beila- dung („dirty bomb“) verwendet zu werden. Solche USBV können durch ionisierende Strahlung die menschliche Ge- sundheit nachhaltig schädigen oder unter sehr ungünstigen Umständen sogar zum Tode führen. Daher bedarf es neuer rechtlicher Regelungen zur verstärkten Kontrolle solcher Strahlenquellen und schnellem Informationszugriff der zu- ständigen Gefahrenabwehrbehörden, um dem oben beschrie- benen Risiko zu begegnen. Zu Nummer 2 Der neue § 12d bestimmt, dass Daten über hochradioaktive Strahlenquellen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb der Strahlenschutzverordnung in einem zentralen Register beim Bundesamt für Strahlenschutz er- fasst werden. Diese zentrale Erfassung dient der verbesser- ten Überwachung der radioaktiven Stoffe und der Kenntnis über ihren tatsächlichen Verbleib. Damit wird der seit Sep- tember 2001 veränderten Sicherheitslage Rechnung getra- gen. Die Überwachung der hochradioaktiven Strahlenquellen ob- liegt nach § 24 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 19 den Ländern. Da derartige Strahlenquellen über die Grenzen der Länder hinweg weiter
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.331 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/5284, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 108.635–115.966 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert f7d3b435ed2fe0c8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP