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Artikel 1 · BT-Drs. 15/3674 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung SGB III)
Zu Artikel 1 (Änderung SGB III) Zu Nummer 1 (§ 26) Die Regelung stellt sicher, dass sich der Versicherungsschutz in der Zeit, in der Arbeitnehmer Mutterschaftsgeld, Kran- kengeld oder eine der übrigen in § 26 Abs. 2 genannten Leis- tungen beziehen oder Kinder erzogen haben, auch auf Perso- nen erstreckt, die nach Leistungsbezug oder Versicherungs- zeit zuvor in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäf- tigt waren. Zu Nummer 2 (§ 57) Zu Buchstabe a Die Änderung stellt klar, das nur die Aufnahme einer selb- ständigen, hauptberuflichen Tätigkeit förderfähig ist. Die selbständige Tätigkeit ist insbesondere dann hauptberuflich, wenn der zeitliche Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit auf ihr liegt. Zu Buchstabe b Die Änderung stellt klar, das nur Teilnehmerinnen und Teil- nehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert wurden, Anspruch auf Überbrückungsgeld haben. Zu Nummer 3 (§ 133) Die Regelung dient der Klarstellung. Danach werden die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes abzuziehenden Steu- ern und der Solidaritätszuschlag wie bisher ohne Berück- sichtigung individueller Steuerfreibeträge und Pauschalen ermittelt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/3674 Zu Nummer 4 (§ 144) Die Änderung stellt im Hinblick auf den Gleichheitsgrund- satz des Artikels 3 des Grundgesetzes klar, dass sich die ge- staffelte Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsablehnung auch zu Gunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus- wirkt, die eine Arbeit ablehnen, die ihnen im Zeitraum zwi- schen der Meldung zur frühzeitigen Arbeitssuche (§ 37b) und der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld an- geboten wird. Zu Nummer 5 (§ 216a) Die Änderung führt zu einer neuen trennscharfen Abgren- zung des Anwendungsbereichs des § 216a.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.159 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/3674, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.328–36.487 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert a401ec4f269e5d9c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP