Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 15/4231 · S. 17
Zu Artikel 9 (Änderung der Gewerbeordnung –
Zu Artikel 9 (Änderung der Gewerbeordnung – GewO) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2. Zu Nummer 2 (§ 13 – neu – GewO) Im Rahmen der Initiative Bürokratieabbau wurden verschie- dene Vorschläge aus den Innovationsregionen vorgestellt, die u. a. auch die Einführung von „Experimentierklauseln“ in die Gewerbeordnung und in das Gaststättengesetz vorse- hen. Diese Idee ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgegriffen worden; ihr wurde in der Kabinetts- befassung am 12. Mai 2004 von den anderen Ressorts im Grundsatz zugestimmt. Drucksache 15/4231 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Eine solche Erprobungsklausel ermöglicht, Berufsaus- übungsregelungen befristet aufzuheben, um deren Auswir- kungen auf die Praxis zu untersuchen. Bei letztlich positiver Bewertung der Maßnahme bietet es sich dann an, diese Be- stimmungen gesamthaft aufzuheben. Die Erprobungsklausel ist als Rechtsverordnung ausgestal- tet, die durch die Länder zu erlassen ist. Aus grundsätz- lichen Erwägungen müssen die Aufhebungsmöglichkeiten auf Berufsausübungsregelungen beschränkt bleiben, denn in der Bundesrepublik Deutschland haben alle Berufszulassun- gen in Form von Erlaubnissen, Konzessionen u. Ä. bundes- weite Geltung; Privilegierungen für Länder hätten ansons- ten ungewollt bundesweite Auswirkungen. Zusätzlich dür- fen diese Regelungen auch primär nur Auswirkungen auf das Gebiet des jeweiligen Landes haben. Schließlich müs- sen die in Aussicht genommenen Aufhebungen mit binden- den Vorgaben des Verfassungs- und des europäischen Rechts kompatibel sein, da die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union bindendes Recht darstellen und so- mit nicht durch Rechtsverordnungen der Länder disponibel sind.
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BT-Drs. 15/4231, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.753–67.519 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert f047bf0e495062e3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP