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Artikel 9 · BT-Drs. 15/4231 · S. 17

Zu Artikel 9 (Änderung der Gewerbeordnung –

Zu Artikel 9 (Änderung der Gewerbeordnung –
GewO)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2.
Zu Nummer 2 (§ 13 – neu – GewO)
Im Rahmen der Initiative Bürokratieabbau wurden verschie-
dene Vorschläge aus den Innovationsregionen vorgestellt,
die u. a. auch die Einführung von „Experimentierklauseln“
in die Gewerbeordnung und in das Gaststättengesetz vorse-
hen. Diese Idee ist vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit aufgegriffen worden; ihr wurde in der Kabinetts-
befassung am 12. Mai 2004 von den anderen Ressorts im
Grundsatz zugestimmt.
Drucksache 15/4231 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Eine solche Erprobungsklausel ermöglicht, Berufsaus-
übungsregelungen befristet aufzuheben, um deren Auswir-
kungen auf die Praxis zu untersuchen. Bei letztlich positiver
Bewertung der Maßnahme bietet es sich dann an, diese Be-
stimmungen gesamthaft aufzuheben.
Die Erprobungsklausel ist als Rechtsverordnung ausgestal-
tet, die durch die Länder zu erlassen ist. Aus grundsätz-
lichen Erwägungen müssen die Aufhebungsmöglichkeiten
auf Berufsausübungsregelungen beschränkt bleiben, denn in
der Bundesrepublik Deutschland haben alle Berufszulassun-
gen in Form von Erlaubnissen, Konzessionen u. Ä. bundes-
weite Geltung; Privilegierungen für Länder hätten ansons-
ten ungewollt bundesweite Auswirkungen. Zusätzlich dür-
fen diese Regelungen auch primär nur Auswirkungen auf
das Gebiet des jeweiligen Landes haben. Schließlich müs-
sen die in Aussicht genommenen Aufhebungen mit binden-
den Vorgaben des Verfassungs- und des europäischen
Rechts kompatibel sein, da die einschlägigen Richtlinien
der Europäischen Union bindendes Recht darstellen und so-
mit nicht durch Rechtsverordnungen der Länder disponibel
sind.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4231, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.753–67.519 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert f047bf0e495062e3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP