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Artikel 8 · BT-Drs. 15/4231 · S. 16

Zu Artikel 8 (Änderung des Gaststättengesetzes –

Zu Artikel 8 (Änderung des Gaststättengesetzes –
GastG)
An der grundsätzlichen Erlaubnispflicht für Gaststätten soll
weiterhin festgehalten werden. Sie hat sich in den letzten
Jahrzehnten bewährt und gibt den Behörden das notwendige
Instrumentarium, um die in dieser Branche möglichen Ge-
fahren und Missstände für Gäste, Beschäftigte und die All-
gemeinheit von vornherein auszuschließen. In diesem Zu-
sammenhang hat sich auch die gesamthafte Beurteilung
durch die mit der Gaststättenerlaubnis betraute Behörde
(meistens das Gewerbeamt) als Teil der allgemeinen Ord-
nungsbehörde bewährt; eine Aufgabe dieser zentralen Auf-
sicht durch Wegfall der speziellen Erlaubnispflicht für Gast-
stätten und Übertragung partieller Aufsichtsaufgaben an
spezialisierte Behörden (z. B. Umweltamt, Bauamt u. w.)
würde zu einer Zersplitterung mit Effizienzverlusten für die
Gefahrenabwehr führen; denn gerade das für Gaststätten ty-
pische Gefahrenpotential zeichnet sich durch interdepen-
dente Kausalitäten für mögliche Gefahren aus.
Im Sinne einer Liberalisierung soll daher nur der Erlaubnis-
bereich auf die an der heutigen Praxis ausgerichteten Not-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/4231
wendigkeiten zurückgeführt werden, ohne dass damit erns-
tere Gefahren für Gäste, Anwohner oder Beschäftigte zu be-
fürchten sind.
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Im Rahmen einer stärkeren Serviceorientierung, vor allem
in Dienstleistungsbranchen und im Handel, werden heute
vermehrt Getränke und kleinere Speisen den Kunden ange-
boten, um denen längere Warte-, Behandlungs- oder Bera-
tungszeiten beispielsweise bei Friseuren, Rechtsanwälten,
Bekleidungsgeschäften usw. angenehmer zu gestalten oder
um auch nur ein attraktiveres Ambiente dem Kunden zu er-
öffnen. Die Vollzugspraxis stuft schon 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.468 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4231, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.285–65.753 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert f047bf0e495062e3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP