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Artikel 4 · BT-Drs. 15/3421 · S. 20

Zu Artikel 4 (Änderung des Finanzdienstleistungs-

Zu Artikel 4 (Änderung des Finanzdienstleistungs-
aufsichtsgesetzes)
Zu Nummer 1, 3 und 4
Es handelt sich um redaktionell erforderliche Folgeänderun-
gen.
Zu Nummer 2 und 8
Es handelt sich um eine Anpassung an die Diktion der
§§ 109, 70 ff. der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die
Bundesanstalt hat keine Pflichten zur Erstellung einer
Bilanz, Gewinn- oder Verlustrechnung, zur doppelten Buch-
führung oder zum Jahresabschluss und Wirtschaftsplan nach
§ 110 BHO. Mit der Ersetzung der Worte „Jahreschlussrech-
nung“ und „Pensionsrückstellung“ wird dem Status der Bun-
desanstalt begrifflich klarstellend Rechnung getragen.
Zu Nummer 5
Die gegenüber der geltenden Fassung des § 16 FinDAG
vorgenommenen Ergänzungen betreffen die bislang feh-
lende Regelung von Einnahmen, die Abgrenzung einzel-
oder sammelschuldbuchbezogener Emissionen und die Prä-
zisierung der Ermächtigungsgrundlage für die Umlagerege-
lungen der FinDAGKostV. Kosten der Bundesanstalt zur
Finanzierung ihres Anteils an den Zahlungen der Versor-
gungsbezüge können aus der Pensionsrücklage gedeckt
werden, Entnahmen zur Deckung von Pensionszahlungen
sind umlagemindernd anzurechnen.
Die Bundesanstalt erzielt Einnahmen, z. B. aus Zwangsgel-
dern, Veröffentlichungen, Zinsen aus der Anlage überschüs-
siger Liquidität und Erstattungen von Sach- und Personal-
kosten, deren Verwendung bislang nicht geregelt war. Mit
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 21 – Drucksache 15/3421
der vorgeschlagenen Erwähnung wird eine klare Vorgabe
getroffen, die Einnahmen als Abzugsposten bei der Berech-
nung der Umlage zu berücksichtigen. Die Ermächtigungs-
rundlage wird klarstellend auch auf die Kostenermittlung
ausgedehnt, um eine bedarfsgerechte Anpassung zu erleich-
tern.
Durch die Abgrenzung von Emissionen, die mittels Eintra-
gung im E

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.571 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 15/3421, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.738–96.309 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 5f100cb3ccb15fbc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP