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Artikel 4 · BT-Drs. 15/3421 · S. 20
Zu Artikel 4 (Änderung des Finanzdienstleistungs-
Zu Artikel 4 (Änderung des Finanzdienstleistungs- aufsichtsgesetzes) Zu Nummer 1, 3 und 4 Es handelt sich um redaktionell erforderliche Folgeänderun- gen. Zu Nummer 2 und 8 Es handelt sich um eine Anpassung an die Diktion der §§ 109, 70 ff. der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die Bundesanstalt hat keine Pflichten zur Erstellung einer Bilanz, Gewinn- oder Verlustrechnung, zur doppelten Buch- führung oder zum Jahresabschluss und Wirtschaftsplan nach § 110 BHO. Mit der Ersetzung der Worte „Jahreschlussrech- nung“ und „Pensionsrückstellung“ wird dem Status der Bun- desanstalt begrifflich klarstellend Rechnung getragen. Zu Nummer 5 Die gegenüber der geltenden Fassung des § 16 FinDAG vorgenommenen Ergänzungen betreffen die bislang feh- lende Regelung von Einnahmen, die Abgrenzung einzel- oder sammelschuldbuchbezogener Emissionen und die Prä- zisierung der Ermächtigungsgrundlage für die Umlagerege- lungen der FinDAGKostV. Kosten der Bundesanstalt zur Finanzierung ihres Anteils an den Zahlungen der Versor- gungsbezüge können aus der Pensionsrücklage gedeckt werden, Entnahmen zur Deckung von Pensionszahlungen sind umlagemindernd anzurechnen. Die Bundesanstalt erzielt Einnahmen, z. B. aus Zwangsgel- dern, Veröffentlichungen, Zinsen aus der Anlage überschüs- siger Liquidität und Erstattungen von Sach- und Personal- kosten, deren Verwendung bislang nicht geregelt war. Mit Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 21 – Drucksache 15/3421 der vorgeschlagenen Erwähnung wird eine klare Vorgabe getroffen, die Einnahmen als Abzugsposten bei der Berech- nung der Umlage zu berücksichtigen. Die Ermächtigungs- rundlage wird klarstellend auch auf die Kostenermittlung ausgedehnt, um eine bedarfsgerechte Anpassung zu erleich- tern. Durch die Abgrenzung von Emissionen, die mittels Eintra- gung im E
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.571 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/3421, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.738–96.309 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 5f100cb3ccb15fbc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP