Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 15/3421 · S. 17
Zu Artikel 3 (Änderung des Wertpapierhandels-
Zu Artikel 3 (Änderung des Wertpapierhandels- gesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um redaktionell erforderliche Folgeänderun- gen in der Inhaltsübersicht. Zu Nummer 2 Zu § 37n (Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten) § 37n definiert die neue Aufgabe, die der Bundesanstalt im Bereich der Überwachung von Unternehmensabschlüssen zugewiesen wird. Die Bundesanstalt prüft nach den Vor- schriften des Abschnitts 11 die Rechtmäßigkeit der Rech- nungslegung von Unternehmen, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel im amtlichen oder geregel- ten Markt zugelassen sind. Gegenstand der Prüfung, Prü- fungsmaßstab und Adressaten der Prüfung durch die Prüf- stelle nach § 342b HBG und durch die Bundesanstalt ent- sprechen sich; insoweit kann auf die Begründung zum neuen § 342b Abs. 2 HGB verwiesen werden. Die Bundesanstalt wird auch bei dieser neuen Aufsichtsauf- gabe nur im öffentlichen Interesse tätig. Es gilt § 4 Abs. 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes. Zu § 37o (Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt) § 37o weist die mit dem Enforcement-Verfahren verbunde- nen Befugnisse grundsätzlich der Bundesanstalt (in vollem Umfang) zu. Ein Teil dieser Aufgaben wird im Fall der An- erkennung einer privaten Prüfstelle gemäß § 342b HGB an diese Prüfstelle übertragen. Die vorgesehene Konstruktion gewährleistet, dass auch dann, wenn es nicht zu der vom Gesetzgeber für sinnvoll erachteten Gründung und Aner- kennung eines privaten Gremiums kommt, ein in sich ge- schlossenes Regelwerk zur Durchführung des Enforcements durch die Bundesanstalt zur Verfügung steht. Zu Absatz 1 Nach Satz 1 ordnet die Bundesanstalt eine Prüfung der Rechnungslegung an, soweit ihr konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungsle
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.658 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 15/3421 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/3421, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.080–92.738 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 5f100cb3ccb15fbc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP