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Artikel 5 · BT-Drs. 15/4132 · S. 24

Zu Artikel 5 (Anpassung des Beamtenrechtsrahmen-

Zu Artikel 5 (Anpassung des Beamtenrechtsrahmen-
gesetzes)
Die auf die Personalstruktur des bisherigen § 42 HRG ab-
stellenden Regelungen werden an die neue Personalstruktur
des Hochschulrahmengesetzes angepasst. Diese sieht den
Wegfall der Personalkategorien „Wissenschaftliche und
künstlerische Assistenten“, „Oberassistenten, Oberinge-
nieure“ und „Hochschuldozenten“ sowie die Einführung der
Personalkategorie „Juniorprofessorinnen und Juniorprofes-
soren“ vor.
Das wissenschaftliche und künstlerische Personal entspre-
chend § 42 des Hochschulrahmengesetzes umfasst zukünftig
auch die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter
im Sinne des § 53 des Hochschulrahmengesetzes. Weder in
§ 49 HRG noch in den §§ 4, 105 und 125 BRRG noch in
§ 176a BBG waren die wissenschaftlichen und künst-
lerischen Mitarbeiter bislang erwähnt, obwohl auch für An-
gehörige dieser Personalkategorie Beamtenverhältnisse
(akademische Räte etc.) begründet werden können und in
§ 50 Abs. 3 HRG dienstrechtliche Sonderregelungen vorge-
sehen sind. Die Einbeziehung der wissenschaftlichen und
künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Rege-
lungen erfolgt auch im Hinblick darauf, dass das Aufgaben-
profil der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter durch Änderung des § 53 HRG
erweitert wird um Dienstaufgaben, die bisher wissenschaft-
lichen und künstlerischen Assistenten obliegen.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4132, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 123.491–124.910 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert a2cf1726f76d3d3d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP