Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 15/4132 · S. 24
Zu Artikel 5 (Anpassung des Beamtenrechtsrahmen-
Zu Artikel 5 (Anpassung des Beamtenrechtsrahmen- gesetzes) Die auf die Personalstruktur des bisherigen § 42 HRG ab- stellenden Regelungen werden an die neue Personalstruktur des Hochschulrahmengesetzes angepasst. Diese sieht den Wegfall der Personalkategorien „Wissenschaftliche und künstlerische Assistenten“, „Oberassistenten, Oberinge- nieure“ und „Hochschuldozenten“ sowie die Einführung der Personalkategorie „Juniorprofessorinnen und Juniorprofes- soren“ vor. Das wissenschaftliche und künstlerische Personal entspre- chend § 42 des Hochschulrahmengesetzes umfasst zukünftig auch die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter im Sinne des § 53 des Hochschulrahmengesetzes. Weder in § 49 HRG noch in den §§ 4, 105 und 125 BRRG noch in § 176a BBG waren die wissenschaftlichen und künst- lerischen Mitarbeiter bislang erwähnt, obwohl auch für An- gehörige dieser Personalkategorie Beamtenverhältnisse (akademische Räte etc.) begründet werden können und in § 50 Abs. 3 HRG dienstrechtliche Sonderregelungen vorge- sehen sind. Die Einbeziehung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Rege- lungen erfolgt auch im Hinblick darauf, dass das Aufgaben- profil der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter durch Änderung des § 53 HRG erweitert wird um Dienstaufgaben, die bisher wissenschaft- lichen und künstlerischen Assistenten obliegen.
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Herkunft
BT-Drs. 15/4132, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 123.491–124.910 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert a2cf1726f76d3d3d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP