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Artikel 1 · BT-Drs. 15/3983 · S. 12
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen in der Inhaltsübersicht ergeben sich insbe- sondere durch geänderte Überschriften (§§ 57f, 59a und 60 WPO-E) sowie durch die Neueinfügung des § 61a WPO-E (Berufsaufsicht), des § 55b WPO-E (Qualitätssicherungs- system) und des § 66a WPO-E (Abschlussprüferaufsicht). Zu Nummer 2 (§ 4 Abs. 1 Satz 1) Der derzeitige Satz 1 sagt lediglich aus, dass zur Erfüllung der beruflichen Selbstverwaltungsaufgaben eine Kammer der Wirtschaftsprüfer gebildet wird. Die Neufassung des Satzes 1 soll ergänzend klarstellen, dass die Wirtschaftsprü- ferkammer trotz ihrer Funktion als Selbstverwaltungskör- perschaft in spezifischen, jedoch nicht abschließend aufge- führten Bereichen des Berufsrechts für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen, vereidigte Buchprüfer und verei- digte Buchprüferinnen zugleich in mittelbarer Staatsverwal- tung tätig wird. Dies war bislang sprachlich nicht erfasst. Die deklaratorische Neufassung dieses Satzes bewirkt also keine Rechtsänderung, verdeutlicht aber den öffentlichen Auftrag der Wirtschaftsprüferkammer. Diese Klarstellung ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fortentwick- lung der Berufsaufsicht zu sehen: Es unterstreicht die sach- verständige und zugleich objektive Stellung der Wirt- schaftsprüferkammer in den o. g. Bereichen, in denen sie quasi hoheitlich und damit unabhängig von Berufsstands- interessen agiert. Zu Nummer 3 (§ 8a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1) Durch die Änderungen werden die Angaben, bezogen auf frühere Normen der Prüfungsordnungen, an die neue Rechts- lage angepasst. Die Neufassung der Angaben ist somit eine Folgeänderung zu der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit am 20. Juli 2004 erlassenen neuen Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (BGBl. I S. 1707
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 29.593 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/3983, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.487–68.080 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert bae3f2528e409a2b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP