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Artikel 1 · BT-Drs. 15/3983 · S. 12

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderungen in der Inhaltsübersicht ergeben sich insbe-
sondere durch geänderte Überschriften (§§ 57f, 59a und 60
WPO-E) sowie durch die Neueinfügung des § 61a WPO-E
(Berufsaufsicht), des § 55b WPO-E (Qualitätssicherungs-
system) und des § 66a WPO-E (Abschlussprüferaufsicht).
Zu Nummer 2 (§ 4 Abs. 1 Satz 1)
Der derzeitige Satz 1 sagt lediglich aus, dass zur Erfüllung
der beruflichen Selbstverwaltungsaufgaben eine Kammer
der Wirtschaftsprüfer gebildet wird. Die Neufassung des
Satzes 1 soll ergänzend klarstellen, dass die Wirtschaftsprü-
ferkammer trotz ihrer Funktion als Selbstverwaltungskör-
perschaft in spezifischen, jedoch nicht abschließend aufge-
führten Bereichen des Berufsrechts für Wirtschaftsprüfer,
Wirtschaftsprüferinnen, vereidigte Buchprüfer und verei-
digte Buchprüferinnen zugleich in mittelbarer Staatsverwal-
tung tätig wird. Dies war bislang sprachlich nicht erfasst.
Die deklaratorische Neufassung dieses Satzes bewirkt also
keine Rechtsänderung, verdeutlicht aber den öffentlichen
Auftrag der Wirtschaftsprüferkammer. Diese Klarstellung
ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fortentwick-
lung der Berufsaufsicht zu sehen: Es unterstreicht die sach-
verständige und zugleich objektive Stellung der Wirt-
schaftsprüferkammer in den o. g. Bereichen, in denen sie
quasi hoheitlich und damit unabhängig von Berufsstands-
interessen agiert.
Zu Nummer 3 (§ 8a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1)
Durch die Änderungen werden die Angaben, bezogen auf
frühere Normen der Prüfungsordnungen, an die neue Rechts-
lage angepasst. Die Neufassung der Angaben ist somit eine
Folgeänderung zu der durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit am 20. Juli 2004 erlassenen neuen
Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (BGBl. I S. 1707

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 29.593 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/3983, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.487–68.080 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert bae3f2528e409a2b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP