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Artikel 4 · BT-Drs. 15/4639 · S. 21
Zu Artikel 4 (Änderung der Stellenvorbehaltsver-
Zu Artikel 4 (Änderung der Stellenvorbehaltsver- ordnung) Zu Nummer 1 (§ 5) Zu Buchstabe a Folgeänderung, da Absatz 2 aufgehoben wird. Zu Buchstabe b Absatz 2 wird aufgehoben, weil die Zuständigkeit zur Fest- stellung des Erlöschens des Rechts aus dem Eingliederungs- schein dem Bundesministerium der Verteidigung oder der von ihm bestimmten Stelle im Einvernehmen mit der für die Einstellungsbehörde zuständigen Vormerkstelle übertragen werden soll. Zu Nummer 2 (§ 10 Abs. 2) Den bisher Eingliederungsberechtigten soll keine weitere Eingliederungsmöglichkeit gegeben werden, wenn das mit Hilfe des Eingliederungsscheins begründete Beamtenver- hältnis aus disziplinarischen Gründen geendet hat. Zu Nummer 3 (§ 12 Satz 1) Redaktionelle Änderung zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb. Drucksache 15/4639 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
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BT-Drs. 15/4639, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 86.985–87.846 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 43d58d621de892a3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP