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Artikel 1 · BT-Drs. 15/4696 · S. 10

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Aufgrund der Novellierung des Handwerksrechts unter-
scheidet die Handwerksordnung nicht mehr zwischen Hand-
werksbetrieben und handwerksähnlichen Gewerben, son-
dern zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien
Handwerksgewerben sowie handwerksähnlichen Gewerben.
Die Änderung der Handwerksordnung hat zur Folge, dass
die Angaben über zulassungsfreie Handwerke nun nicht
mehr im Statistikregister erfasst werden. Durch die Anpas-
sung des Statistikregistergesetzes an die Änderung der
Handwerksordnung wird sichergestellt, dass die von den
Handwerkskammern zu übermittelnden Angaben weiterhin
auch die nunmehr zulassungsfreien Handwerksgewerbe um-
fassen.
Zu Nummer 2
Die Neufassung des § 8 Abs. 2 StatRegG schafft in Ergän-
zung zur Neufassung des § 13a BStatG die rechtliche
Grundlage dafür, Angaben aus dem Statistikregister mit
Wirtschafts- und Umweltstatistiken, Daten nach dem Ver-
waltungsdatenverwendungsgesetz und allgemein zugängli-
chen Daten zu verknüpfen.
Die bisherige Formulierung des § 8 StatRegG beschränkte
die Verknüpfung auf bestimmte, enumerativ aufgeführte Re-
gisterangaben mit den Angaben aus Wirtschafts- und Um-
weltstatistiken. Durch die Neufassung sollen nicht nur diese
enumerativ aufgeführten Daten, sondern sämtliche Daten
des Statistikregisters mit Wirtschafts- und Umweltstatisti-
ken zusammengeführt werden dürfen. Zudem sollen Statis-
tikregisterdaten auch mit Daten nach dem Verwaltungs-
datenverwendungsgesetz und mit Daten aus allgemein zu-
gänglichen Quellen verknüpft werden dürfen.
Ziel der Regelung ist es, neue statistische Erhebungen zu
vermeiden, indem Daten, die bereits bei den statistischen
Ämtern vorhanden sind, genutzt werden.
Durch die Begrenzung auf Daten aus Wirtschafts- und Um-
weltstatistiken, aus dem Statisti

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.121 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4696, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.621–21.742 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 287c605295f119b9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP