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Artikel 4 · BT-Drs. 15/2887 · S. 18

Zu Artikel 4 (Änderung des Jugendgerichtsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Jugendgerichtsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 106 Abs. 5 und 6 JGG)
Artikel 4 Nr. 1 führt auch für Heranwachsende, auf die bei
der Verurteilung das allgemeine Strafrecht angewendet
wurde, die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsver-
wahrung ein. Er ergänzt damit für diese Personengruppe die
Regelung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, die für
sie mit dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur
Änderung anderer Vorschriften geschaffen wurde. Das
Schutzbedürfnis der Allgemeinheit wiegt auch gegenüber
Heranwachsenden, bei denen sich die Gefährlichkeit erst im
Laufe des Strafvollzugs herausstellt oder im Maßregelvoll-
zug trotz Fortfalls der psychischen Störung in qualifizierter
Weise bestätigt, nicht geringer als gegenüber Heranwach-
senden, die schon zur Zeit ihrer Verurteilung offensichtlich
gefährlich waren und bei denen die Sicherungsverwahrung
deshalb bereits mit dem ursprünglichen Urteil vorbehalten
wurde. Die in § 106 Abs. 5 und 6 vorgesehene Regelung
lehnt sich weitgehend an die Bestimmungen des § 66b StGB
an, trägt aber wegen der notwendigen Übereinstimmung mit
§ 106 Abs. 3 den dortigen Besonderheiten Rechnung.
Die vorgesehene Änderung der Überschrift des § 106 passt
diese dem bereits zuvor durch die Absätze 3 und 4 und jetzt
durch die neuen Absätze 5 und 6 erweiterten Regelungsge-
halt der Vorschrift an. Zwar enthalten auch die Absätze 3 bis
6 einschränkende Sonderregelungen gegenüber dem all-
gemeinen Strafrecht. Die besondere Bedeutung der Siche-
rungsverwahrung und der Umfang der diesbezüglichen
Regelungen lassen aber ihre Berücksichtigung auch in der
Überschrift geboten erscheinen.
§ 106 Abs. 5 ermöglicht entsprechend § 66b Abs. 1 und 2
StGB die nachträgliche Anordnung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.426 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/2887, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 76.686–85.112 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.63) +D1D2D3 · Prüfwert 66860678340b520a….

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