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Artikel 4 · BT-Drs. 15/2887 · S. 18
Zu Artikel 4 (Änderung des Jugendgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Jugendgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 106 Abs. 5 und 6 JGG) Artikel 4 Nr. 1 führt auch für Heranwachsende, auf die bei der Verurteilung das allgemeine Strafrecht angewendet wurde, die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsver- wahrung ein. Er ergänzt damit für diese Personengruppe die Regelung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, die für sie mit dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften geschaffen wurde. Das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit wiegt auch gegenüber Heranwachsenden, bei denen sich die Gefährlichkeit erst im Laufe des Strafvollzugs herausstellt oder im Maßregelvoll- zug trotz Fortfalls der psychischen Störung in qualifizierter Weise bestätigt, nicht geringer als gegenüber Heranwach- senden, die schon zur Zeit ihrer Verurteilung offensichtlich gefährlich waren und bei denen die Sicherungsverwahrung deshalb bereits mit dem ursprünglichen Urteil vorbehalten wurde. Die in § 106 Abs. 5 und 6 vorgesehene Regelung lehnt sich weitgehend an die Bestimmungen des § 66b StGB an, trägt aber wegen der notwendigen Übereinstimmung mit § 106 Abs. 3 den dortigen Besonderheiten Rechnung. Die vorgesehene Änderung der Überschrift des § 106 passt diese dem bereits zuvor durch die Absätze 3 und 4 und jetzt durch die neuen Absätze 5 und 6 erweiterten Regelungsge- halt der Vorschrift an. Zwar enthalten auch die Absätze 3 bis 6 einschränkende Sonderregelungen gegenüber dem all- gemeinen Strafrecht. Die besondere Bedeutung der Siche- rungsverwahrung und der Umfang der diesbezüglichen Regelungen lassen aber ihre Berücksichtigung auch in der Überschrift geboten erscheinen. § 106 Abs. 5 ermöglicht entsprechend § 66b Abs. 1 und 2 StGB die nachträgliche Anordnung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.426 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/2887, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 76.686–85.112 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.63) +D1D2D3 · Prüfwert 66860678340b520a….
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