Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 15/4067 · S. 44
Zu Artikel 7 (Änderung des Gesetzes über Ord-
Zu Artikel 7 (Änderung des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten) Allgemeines Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts sind Verwal- tungsbehörden und Justiz vielfach mit Massenverfahren be- fasst. So entfallen rund 90 % der jährlich von den Amtsge- richten und Oberlandesgerichten erledigten Bußgeldverfah- ren auf Verfahren wegen Straßenverkehrsordnungswidrig- keiten. Bundesweit handelte es sich dabei im Jahr 2002 bei den Amtsgerichten um 310 409 (von 346 498) Verfahren. Auch wenn bundesweite Statistiken zur Gesamtzahl der von den Verwaltungsbehörden erledigten Verfahren nicht vorlie- gen, kann doch festgestellt werden, dass die Zahl der von ihnen bearbeiteten Bußgeldverfahren wegen Straßenver- kehrsordnungswidrigkeiten die Zahl der von den Amtsge- richten erledigten Verfahren noch um ein Vielfaches über- steigt. Der ganz überwiegende Teil der Bußgeldverfahren wegen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten gelangt gar nicht erst zu den Gerichten, sondern wird bereits zuvor, z. B. im Verwarnungsverfahren oder durch rechtskräftigen Buß- geldbescheid, abgeschlossen. Gerade im Bereich dieser Massenverfahren kann durch die Zulassung der elektroni- schen Aktenführung ein wesentlicher Beitrag zu einer Be- schleunigung der Verfahrensabläufe und zur Verbesserung ihrer Effizienz geleistet werden. Die Regelungen des Entwurfs folgen im Grundsatz dem Regelungsvorschlag des Arbeitskreises „Ordnungswidrig- keiten“ (siehe Allgemeiner Teil der Begründung unter A. III. 6). Das vom Arbeitskreis für das justizbezogene Ver- fahren anhand des Beispiels der Verfahren wegen Straßen- verkehrsordnungswidrigkeiten entwickelte Konzept lässt sich grundsätzlich auch auf das übrige Bußgeldverfahren, insbesondere das Verfahren der Verwaltungsbehörde, er- strecken. Auch im Hinblick auf die vom Arbeitskreis n
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 64.539 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/4067, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 203.112–267.651 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3D4 · Prüfwert 60110c96d62cdb09….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP