Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 15/4067 · S. 40

Zu Artikel 3 (Änderung der Finanzgerichtsordnung)

Zu Artikel 3 (Änderung der Finanzgerichtsordnung)
Zu Nummer 1 (§ 47 Abs. 2)
Die Ersetzung des Begriffs „übersenden“ durch „übermit-
teln“ passt die Vorschrift den Gegebenheiten des elektroni-
schen Rechtsverkehrs an, indem nunmehr auch die Über-
mittlung elektronischer Dokumente erfasst ist.
Zu Nummer 2 (§§ 52a, 52b)
Es handelt sich um Parallelregelungen zu den §§ 55a, 55b
VwGO. Auf die Begründung zu diesen Vorschriften wird
verwiesen.
Zu Nummer 3 (§ 55)
Die vorgeschlagene Änderung des § 55 berücksichtigt die
Möglichkeit, elektronisch zu kommunizieren. Die Vorschrift
stellt klar, dass auch elektronisch über den Rechtsbehelf be-
lehrt werden kann. Anders als § 52a FGO und § 87a Abs. 4
AO knüpft die Regelung nicht an die durch Gesetz angeord-
nete Schriftform, sondern an die tatsächliche Form der Ent-
scheidung an. Insoweit gilt das Gleiche wie für § 55 VwGO
und für § 66 SGG. Im Übrigen ist die Regelung redaktionell
an § 55 VwGO und § 66 SGG angepasst worden.
Zu Nummer 4 (§ 60a)
Die Bekanntmachung soll künftig im elektronischen Bun-
desanzeiger erfolgen. Zur besseren Unterrichtung soll die In-
formation zentral in einem allgemein, insbesondere auch in-
ternational zugänglichen Informationssystem angeboten
werden. Der neu eingefügte Satz 5 schafft die rechtliche
Grundlage dafür, dass eine öffentliche Bekanntmachung zu-
sätzlich in ein für das Gericht bestimmtes Informations- und
Kommunikationssystem eingestellt werden kann.
Zu Nummer 5 (§ 62)
Die vorgeschlagene Änderung von Absatz 2 berücksichtigt,
dass Bevollmächtigte oder Beistände nach § 52a auch elek-
tronisch vortragen können. Der elektronische Vortrag wird
insoweit dem schriftlichen Vortrag gleichgestellt.
Zu Nummer 6 (§ 65)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an § 21g
GVG.
Zu Nummer 7 (§ 68 Satz 3, § 71 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.393 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 15/4067 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/4067, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 184.241–189.634 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3D4 · Prüfwert 60110c96d62cdb09….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP