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Artikel 14 · BT-Drs. 15/4067 · S. 56
Zu Artikel 14 (Änderung kostenrechtlicher Vor-
Zu Artikel 14 (Änderung kostenrechtlicher Vor- schriften) Durch die am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Regelungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) sind die Rechtsbehelfsvorschriften in den Kostengesetzen vereinheitlicht und gleichzeitig weitestge- hend von den Verfahrensvorschriften des jeweiligen Haupt- sacheverfahrens, in dem die Gebühren anfallen, abgekoppelt worden (vgl. Bundestagsdrucksache 15/1971, S. 156 f.). Dies macht es im Hinblick auf die vorgeschlagenen Bestim- mungen der Verfahrensordnungen über das elektronische Dokument, das gerichtliche elektronische Dokument und die elektronische Akte notwendig, entsprechende Regelungen für die Kostengesetze vorzusehen. Im Gerichtskostengesetz (GKG), der Kostenordnung (KostO), dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sollen jeweils besondere Vorschriften die notwendigen Re- gelungen aufnehmen (§ 5a GKG-E, § 1a KostO-E, § 4a JVEG-E, § 12a RVG-E). Die Formulierung orientiert sich an dem Wortlaut des § 130a der Zivilprozessordnung, an den sich auch die vorgesehenen Regelungen in den Verfahrens- ordnungen anlehnen, und an den Regelungen der §§ 130b und 298a ZPO-E. Die Übermittlung elektronischer Anträge und Erklärungen sowie die effiziente elektronische Bearbei- tung des Verfahrens (gerichtliches elektronisches Dokument, elektronische Akte) sollen auch in Rechtsbehelfsverfahren nach den Kostengesetzen ermöglicht werden, jedoch nicht in einem größeren Umfange als für das Hauptsacheverfahren vorgesehen. Diese Einschränkung ist wegen der unterschied- lichen Verordnungsermächtigungen, die für die jeweiligen Verfahrensordnungen der ordentlichen und der Sonderge- richtsbarkeiten vorgesehen sind, erforderlich, denn es kann nicht ausg
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.642 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/4067, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 283.133–286.775 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3D4 · Prüfwert 60110c96d62cdb09….
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