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Artikel 10 · BT-Drs. 15/4067 · S. 54
Zu Artikel 10 (Schifffahrtsrechtliche Verteilungs-
Zu Artikel 10 (Schifffahrtsrechtliche Verteilungs- ordnung) In Anlehnung an § 5 Abs. 3 InsO soll durch die vorgeschla- genen Änderungen in § 13 Abs. 3 und § 26 Abs. 2 SVertO Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55 – Drucksache 15/4067 auch im Seerechtlichen und Binnenschifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren die Möglichkeit eröffnet werden, dass die in diesen Verfahren zu erstellenden Tabellen und Ver- zeichnisse im Wege der elektronischen Datenbearbeitung hergestellt und bearbeitet werden können. Ebenso wie für gerichtliche elektronische Dokumente nach § 130b ZPO- Entwurf wird dabei allerdings im Interesse der Rechtssicher- heit für die im Wege der elektronischen Datenbearbeitung hergestellten Tabellen und Verzeichnisse die elektronische FormimSinnevon§ 126aBGBvorgeschrieben.Erforderlich ist mithin, dass diese elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Ein AusdruckderTabelleoderdesVerzeichnisseshatzuerfolgen, wenn das Dokument in elektronischer Form zur Einsicht nie- dergelegt wird.
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Herkunft
BT-Drs. 15/4067, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 272.352–273.406 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3D4 · Prüfwert 60110c96d62cdb09….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP