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Artikel 10 · BT-Drs. 15/4067 · S. 54

Zu Artikel 10 (Schifffahrtsrechtliche Verteilungs-

Zu Artikel 10 (Schifffahrtsrechtliche Verteilungs-
ordnung)
In Anlehnung an § 5 Abs. 3 InsO soll durch die vorgeschla-
genen Änderungen in § 13 Abs. 3 und § 26 Abs. 2 SVertO
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55 – Drucksache 15/4067
auch im Seerechtlichen und Binnenschifffahrtsrechtlichen
Verteilungsverfahren die Möglichkeit eröffnet werden, dass
die in diesen Verfahren zu erstellenden Tabellen und Ver-
zeichnisse im Wege der elektronischen Datenbearbeitung
hergestellt und bearbeitet werden können. Ebenso wie für
gerichtliche elektronische Dokumente nach § 130b ZPO-
Entwurf wird dabei allerdings im Interesse der Rechtssicher-
heit für die im Wege der elektronischen Datenbearbeitung
hergestellten Tabellen und Verzeichnisse die elektronische
FormimSinnevon§ 126aBGBvorgeschrieben.Erforderlich
ist mithin, dass diese elektronischen Dokumente mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Ein
AusdruckderTabelleoderdesVerzeichnisseshatzuerfolgen,
wenn das Dokument in elektronischer Form zur Einsicht nie-
dergelegt wird.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4067, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 272.352–273.406 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3D4 · Prüfwert 60110c96d62cdb09….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP