Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 86 · BT-Drs. 15/3654 · S. 110
Zu Artikel 86 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 86 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) Die Unterscheidung zwischen Arbeiter- und Angestellten- rentenversicherung wird zum 1. Januar 2005 aufgehoben. Demzufolge sind den Einzugsstellen so früh wie möglich nach der Verkündung dieses Gesetzes die Angaben für die Weiterleitung von Beiträgen bekanntzugeben. Die Errich- tung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See er- folgt zum 1. Oktober 2005. Die übergangsweise Aufgaben- wahrnehmung bis zur Errichtung dieser Träger ist in § 274d des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. Die neue Finanzverfassung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Grund sind die umfangreichen Regelungen über Finanzbeziehun- gen der Träger untereinander und mit anderen Zweigen der Sozialversicherung. Die Abrechnungsverfahren, Vorschüsse etc. sind alle auf das Kalenderjahr bezogen. Die Erstattung des Bundes für einigungsbedingte Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung wird rückwirkend zum 1. Januar 2004 an die durch das Zweite Gesetz zur Ände- rung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze geänderten Rechtslage angepasst. Die Regelungen zur Abgaben- und Gerichtskostenbefreiung gelten nur bis zum 31. Dezember 2010. C. Finanzielle Auswirkungen Durch die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfs, insbesondere durch die Neuordnung und Verschlankung der Verwaltungs- strukturen der gesetzlichen Rentenversicherung und die Vereinfachung der Finanzströme, ergibt sich eine dauerhafte Entlastung der im Umlageverfahren zu finanzierenden Ver- waltungs- und Verfahrenskosten und somit langfristig auch der Lohnnebenkosten. Die Zahl der Versicherungsträger wird auf Bundesebene auf zwei Träger reduziert. Grund- satz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversi- cherung werden
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.256 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/3654, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 510.397–529.653 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.18) +D1D2D3 · Prüfwert 2cd28166fc906095….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP