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Artikel 86 · BT-Drs. 15/3654 · S. 110

Zu Artikel 86 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Zu Artikel 86 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Die Unterscheidung zwischen Arbeiter- und Angestellten-
rentenversicherung wird zum 1. Januar 2005 aufgehoben.
Demzufolge sind den Einzugsstellen so früh wie möglich
nach der Verkündung dieses Gesetzes die Angaben für die
Weiterleitung von Beiträgen bekanntzugeben. Die Errich-
tung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See er-
folgt zum 1. Oktober 2005. Die übergangsweise Aufgaben-
wahrnehmung bis zur Errichtung dieser Träger ist in § 274d
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. Die neue
Finanzverfassung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Grund
sind die umfangreichen Regelungen über Finanzbeziehun-
gen der Träger untereinander und mit anderen Zweigen der
Sozialversicherung. Die Abrechnungsverfahren, Vorschüsse
etc. sind alle auf das Kalenderjahr bezogen. Die Erstattung
des Bundes für einigungsbedingte Leistungen an die Träger
der allgemeinen Rentenversicherung wird rückwirkend zum
1. Januar 2004 an die durch das Zweite Gesetz zur Ände-
rung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze geänderten Rechtslage angepasst. Die Regelungen
zur Abgaben- und Gerichtskostenbefreiung gelten nur bis
zum 31. Dezember 2010.
C. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfs, insbesondere
durch die Neuordnung und Verschlankung der Verwaltungs-
strukturen der gesetzlichen Rentenversicherung und die
Vereinfachung der Finanzströme, ergibt sich eine dauerhafte
Entlastung der im Umlageverfahren zu finanzierenden Ver-
waltungs- und Verfahrenskosten und somit langfristig auch
der Lohnnebenkosten. Die Zahl der Versicherungsträger
wird auf Bundesebene auf zwei Träger reduziert. Grund-
satz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversi-
cherung werden 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.256 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/3654, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 510.397–529.653 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.18) +D1D2D3 · Prüfwert 2cd28166fc906095….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP