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Artikel 76 · BT-Drs. 15/3654 · S. 104

Zu Artikel 76 (Änderung der Versicherungs-

Zu Artikel 76 (Änderung der Versicherungs-
nummern-, Kontoführungs- und
Versicherungsverlaufsverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Aufgrund der Neuorganisation der gesetzlichen Rentenver-
sicherung wird zukünftig die Versicherungsnummer für Ver-
sicherte von der Datenstelle der Träger der Rentenversiche-
rung vergeben und dabei ab 1. Januar 2005 jeder Neu-
versicherte einem zuständigen Rentenversicherungsträger
zugeordnet.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Hinsichtlich der Bezeichnung „Deutsche Rentenversiche-
rung Bund“ handelt es sich um eine Folgeänderung auf-
grund der Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversi-
cherung, wonach die Deutsche Rentenversicherung Bund
sowohl Aufgaben des Verbandes Deutscher Rentenversiche-
rungsträger als auch der Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte wahrnimmt.
Zu Nummer 3 (§ 4)
Durch die Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversi-
cherung ergibt sich die Zuständigkeit für die Kontoführung
bereits aus den Vorschriften zum Dritten Kapitel des Sechs-
ten Buches Sozialgesetzbuch. Einer detaillierten Regelung,
wie dies die bisherige Fassung vorsah, bedarf es daher nicht
mehr. Die Neuregelung hat allein klarstellenden Charakter.
Zu Nummer 4 (§ 5)
Anpassung an die Neuorganisation in der gesetzlichen Ren-
tenversicherung. Auf die Begründung zu Nummer 1 (§ 1)
wird verwiesen.
Zu Nummer 5 (§ 6)
Anpassung an die Neuorganisation in der gesetzlichen Ren-
tenversicherung, wonach auch Kontoführungswechsel nach
Maßgabe des § 274c Sechstes Buch Sozialgesetzbuch erfol-
gen können.
Zu Nummer 6 und 7 (Anlage)
Die Nummerierung gilt nur für neu zu vergebende Versiche-
rungsnummern, eine Änderung von bestehenden Versiche-
rungsnummern ist nicht erforderlich.
Die Zuordnung der Bereichsnummer zu einem Rentenver-
sicherungsträger im Rahmen der Vergabe erfolgt aus dem
Gemeinde

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.203 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/3654, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 477.653–479.856 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.18) +D1D2D3 · Prüfwert 2cd28166fc906095….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP