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Artikel 76 · BT-Drs. 15/3654 · S. 104
Zu Artikel 76 (Änderung der Versicherungs-
Zu Artikel 76 (Änderung der Versicherungs- nummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 1) Aufgrund der Neuorganisation der gesetzlichen Rentenver- sicherung wird zukünftig die Versicherungsnummer für Ver- sicherte von der Datenstelle der Träger der Rentenversiche- rung vergeben und dabei ab 1. Januar 2005 jeder Neu- versicherte einem zuständigen Rentenversicherungsträger zugeordnet. Zu Nummer 2 (§ 2) Hinsichtlich der Bezeichnung „Deutsche Rentenversiche- rung Bund“ handelt es sich um eine Folgeänderung auf- grund der Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversi- cherung, wonach die Deutsche Rentenversicherung Bund sowohl Aufgaben des Verbandes Deutscher Rentenversiche- rungsträger als auch der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wahrnimmt. Zu Nummer 3 (§ 4) Durch die Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversi- cherung ergibt sich die Zuständigkeit für die Kontoführung bereits aus den Vorschriften zum Dritten Kapitel des Sechs- ten Buches Sozialgesetzbuch. Einer detaillierten Regelung, wie dies die bisherige Fassung vorsah, bedarf es daher nicht mehr. Die Neuregelung hat allein klarstellenden Charakter. Zu Nummer 4 (§ 5) Anpassung an die Neuorganisation in der gesetzlichen Ren- tenversicherung. Auf die Begründung zu Nummer 1 (§ 1) wird verwiesen. Zu Nummer 5 (§ 6) Anpassung an die Neuorganisation in der gesetzlichen Ren- tenversicherung, wonach auch Kontoführungswechsel nach Maßgabe des § 274c Sechstes Buch Sozialgesetzbuch erfol- gen können. Zu Nummer 6 und 7 (Anlage) Die Nummerierung gilt nur für neu zu vergebende Versiche- rungsnummern, eine Änderung von bestehenden Versiche- rungsnummern ist nicht erforderlich. Die Zuordnung der Bereichsnummer zu einem Rentenver- sicherungsträger im Rahmen der Vergabe erfolgt aus dem Gemeinde
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.203 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/3654, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 477.653–479.856 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.18) +D1D2D3 · Prüfwert 2cd28166fc906095….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP