Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/3280 · S. 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 A. Allgemeines Wirtschaftliche Lage im Eisenbahnbereich Es gibt derzeit rd. 100 öffentliche nichtbundeseigene Eisen- bahnen, die Schienenwege betreiben, mit einer Strecken- länge von rd. 5 000 km. Im Vergleich dazu hat die DB Netz AG mit einer Streckenlänge von rd. 36 000 km nahezu ein Monopol. Zur Erleichterung der Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur werden Sonderregelungen nicht nur für die DB Netz AG, sondern insgesamt für alle öffent- lichen Betreiber der Schienenwege des Bundes geschaffen, damit bei möglichen Änderungen im Bereich der DBAG- Holding nicht regelmäßig die gesetzlichen Grundlagen ge- ändert werden müssen. Um die Verfahren flexibel hand- haben zu können, werden zugleich Ausnahmemöglichkeiten geschaffen. Die Sonderregelungen werden, da sie nur die öffentlichen Betreiber der Schienenwege des Bundes betref- fen, im Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes zusammengefasst. Abgrenzung der Aufgaben zwischen Eisenbahn-Bundes- amt und Trassenagentur Die Eisenbahnaufsicht umfasst die Prüfung, ob das tatsäch- liche Verhalten den durch Gesetz, Verordnung oder Verwal- tungsakt gesetzten Vorgaben entspricht. Beeinträchtigt dem- nach ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen das Recht auf diskriminierungsfreie Benutzung einer Eisenbahninfrastruk- tur, hat das Eisenbahn-Bundesamt dem Unternehmen im Rahmen der Eisenbahnaufsicht aufzugeben, die Beeinträch- tigung zu unterlassen. Diese Aufgabe verbleibt ungeteilt beim Eisenbahn-Bundesamt. Um die Bedingungen der Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur weiter zu verbessern, wird zusätz- lich zur Möglichkeit, bestehende Diskriminierungen zu be- seitigen, die Möglichkeit geschaffen, präventiv einzugrei- fen. Diese Befugnis steht ausschließlich der Trassenagentur zu. Die Trasse
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.050 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/3280, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.946–90.996 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert eeaa02d825ff7069….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP