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Artikel 2 · BT-Drs. 15/3280 · S. 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
A. Allgemeines
Wirtschaftliche Lage im Eisenbahnbereich
Es gibt derzeit rd. 100 öffentliche nichtbundeseigene Eisen-
bahnen, die Schienenwege betreiben, mit einer Strecken-
länge von rd. 5 000 km. Im Vergleich dazu hat die DB Netz
AG mit einer Streckenlänge von rd. 36 000 km nahezu ein
Monopol. Zur Erleichterung der Überwachung des Zugangs
zur Eisenbahninfrastruktur werden Sonderregelungen nicht
nur für die DB Netz AG, sondern insgesamt für alle öffent-
lichen Betreiber der Schienenwege des Bundes geschaffen,
damit bei möglichen Änderungen im Bereich der DBAG-
Holding nicht regelmäßig die gesetzlichen Grundlagen ge-
ändert werden müssen. Um die Verfahren flexibel hand-
haben zu können, werden zugleich Ausnahmemöglichkeiten
geschaffen. Die Sonderregelungen werden, da sie nur die
öffentlichen Betreiber der Schienenwege des Bundes betref-
fen, im Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des
Bundes zusammengefasst.
Abgrenzung der Aufgaben zwischen Eisenbahn-Bundes-
amt und Trassenagentur
Die Eisenbahnaufsicht umfasst die Prüfung, ob das tatsäch-
liche Verhalten den durch Gesetz, Verordnung oder Verwal-
tungsakt gesetzten Vorgaben entspricht. Beeinträchtigt dem-
nach ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen das Recht auf
diskriminierungsfreie Benutzung einer Eisenbahninfrastruk-
tur, hat das Eisenbahn-Bundesamt dem Unternehmen im
Rahmen der Eisenbahnaufsicht aufzugeben, die Beeinträch-
tigung zu unterlassen. Diese Aufgabe verbleibt ungeteilt
beim Eisenbahn-Bundesamt.
Um die Bedingungen der Überwachung des Zugangs zur
Eisenbahninfrastruktur weiter zu verbessern, wird zusätz-
lich zur Möglichkeit, bestehende Diskriminierungen zu be-
seitigen, die Möglichkeit geschaffen, präventiv einzugrei-
fen. Diese Befugnis steht ausschließlich der Trassenagentur
zu. Die Trasse

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.050 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/3280, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.946–90.996 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert eeaa02d825ff7069….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP