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Artikel 2 · BT-Drs. 15/3980 · S. 63

Zu Artikel 2 (Änderung der Handwerksordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Handwerksordnung)
Die Änderungen in der Handwerksordnung vollziehen die in
diesem Gesetzesentwurf vorgesehenen strukturellen und
materiellrechtlichen Änderungen des Berufsbildungsgeset-
zes nach, um dadurch gleiche rechtliche Rahmenbedingun-
gen für die Berufsbildung im Handwerk und im Anwen-
dungsbereich des Berufsbildungsgesetzes zu erhalten. Hand-
werksspezifische Regelungen werden jedoch nicht angegli-
chen.
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderungen der Inhaltsübersicht im Zweiten und Drit-
ten Teil erfolgen im Hinblick auf die Aufnahme neuer Vor-
schriften wie etwa die §§ 42b bis 42j sowie durch die Einfü-
gung der Regelung der Berufsausbildungsvorbereitung in
den Bereich des Handwerks.
Zu Nummer 2 (§ 7 Abs. 2 Satz 3)
Die Änderungen in § 7 Abs. 2 dienen der redaktionellen An-
passung.
Die in der geltenden Handwerksordnung in § 42 Abs. 2 ge-
regelte bundeseinheitliche Fortbildung im Handwerksbe-
reich ist jetzt in § 42 geregelt; die in dem geltenden Berufs-
bildungsgesetz in § 46 Abs. 2 geregelte bundeseinheitliche
Fortbildung ist jetzt in § 53 geregelt.
Zu Nummer 3 (§ 8 Abs. 1 Satz 3)
Siehe Begründung zu Nummer 2.
Der Verweis auf § 81 Abs. 4 und § 95 Abs. 4 des geltenden
Berufsbildungsgesetzes entfällt, da diese Sondervorschriften
für die Meisterprüfungen im Bereich der Landwirtschaft und
im Bereich der Hauswirtschaft in die §§ 53 bis 57 des neuen
Berufsbildungsgesetzes integriert werden; entsprechende
Fortbildungen werden daher künftig auf der Grundlage des
§ 53 Abs. 3 i. V. m. Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes er-
lassen.
Zu Nummer 4 (§§ 21 bis 27a)
Die Änderungen in der Handwerksordnung vollziehen die
strukturellen und inhaltlichen Änderungen des Berufsbil-
dungsgesetzes im Hinblick auf die Regelungen zur Eignung
von Ausbildungss

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 36.679 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/3980, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 316.043–352.722 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 96e30b11365177f7….

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