Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/3980 · S. 63
Zu Artikel 2 (Änderung der Handwerksordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Handwerksordnung) Die Änderungen in der Handwerksordnung vollziehen die in diesem Gesetzesentwurf vorgesehenen strukturellen und materiellrechtlichen Änderungen des Berufsbildungsgeset- zes nach, um dadurch gleiche rechtliche Rahmenbedingun- gen für die Berufsbildung im Handwerk und im Anwen- dungsbereich des Berufsbildungsgesetzes zu erhalten. Hand- werksspezifische Regelungen werden jedoch nicht angegli- chen. Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen der Inhaltsübersicht im Zweiten und Drit- ten Teil erfolgen im Hinblick auf die Aufnahme neuer Vor- schriften wie etwa die §§ 42b bis 42j sowie durch die Einfü- gung der Regelung der Berufsausbildungsvorbereitung in den Bereich des Handwerks. Zu Nummer 2 (§ 7 Abs. 2 Satz 3) Die Änderungen in § 7 Abs. 2 dienen der redaktionellen An- passung. Die in der geltenden Handwerksordnung in § 42 Abs. 2 ge- regelte bundeseinheitliche Fortbildung im Handwerksbe- reich ist jetzt in § 42 geregelt; die in dem geltenden Berufs- bildungsgesetz in § 46 Abs. 2 geregelte bundeseinheitliche Fortbildung ist jetzt in § 53 geregelt. Zu Nummer 3 (§ 8 Abs. 1 Satz 3) Siehe Begründung zu Nummer 2. Der Verweis auf § 81 Abs. 4 und § 95 Abs. 4 des geltenden Berufsbildungsgesetzes entfällt, da diese Sondervorschriften für die Meisterprüfungen im Bereich der Landwirtschaft und im Bereich der Hauswirtschaft in die §§ 53 bis 57 des neuen Berufsbildungsgesetzes integriert werden; entsprechende Fortbildungen werden daher künftig auf der Grundlage des § 53 Abs. 3 i. V. m. Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes er- lassen. Zu Nummer 4 (§§ 21 bis 27a) Die Änderungen in der Handwerksordnung vollziehen die strukturellen und inhaltlichen Änderungen des Berufsbil- dungsgesetzes im Hinblick auf die Regelungen zur Eignung von Ausbildungss
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 36.679 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/3980, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 316.043–352.722 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 96e30b11365177f7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP