Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 15/3658 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Patentgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Patentgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 27 Abs. 4 des Patentgesetzes –
Entscheidungen der Patentabteilung)
Die geltende Fassung des § 27 Abs. 4 erlaubt in Angelegen-
heiten der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe keine al-
leinige Bearbeitung durch den Vorsitzenden der Patentabtei-
lung, obwohl dies in geeigneten Fällen sachgerecht wäre.
Durch die Änderung wird diese Möglichkeit geschaffen.
Einzelne Geschäfte können in Fällen, die keine technischen
oder rechtlichen Schwierigkeiten bereiten, auch von einem
Beamten des gehobenen und des mittleren Dienstes sowie
vergleichbaren Angestellten bearbeitet werden.
Zu Nummer 2 (§ 147 Abs. 3 des Patentgesetzes –
Verlängerung der Übergangsvorschrift)
Mit dem Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf
dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001
(BGBl. I S. 3656) ist u. a. als Übergangsvorschrift § 147
Abs. 3 in das Patentgesetz eingefügt worden. Nach dessen
Nummer 1 entscheidet über den Einspruch gegen erteilte Pa-
tente anstelle des Deutschen Patent- und Markenamts der Be-
schwerdesenat des Bundespatentgerichts, wenn die Ein-
spruchsfrist nach dem 1. Januar 2002 beginnt und der Ein-
spruch vor dem 1. Januar 2005 eingelegt worden ist. Anlass
zu dieser Maßnahme bestand seinerzeit aufgrund der erheb-
lichen Überlastung des Deutschen Patent- und Markenamts.
Nach außergewöhnlich hohem Anstieg der Eingangszahlen
vor allemin den Jahren1999 und 2000 wurden personelleund
organisatorische Maßnahmen ergriffen, um den notwendigen
Stauabbau voranzubringen. Ergänzend dazu wurde zur wei-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/3658
teren Entlastung die Zuständigkeit in Einspruchsverfahren
von den Patentabteilungen des Amtes auf die technischen Be-
schwerdesenate des Bundespatentgerichts zei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.648 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 15/3658 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/3658, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.145–21.793 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert b4bbb0f802a37018….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP