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Artikel 2 · BT-Drs. 15/3653 · S. 13

Zu Artikel 2 (Änderung des Lebensmittelspeziali-

Zu Artikel 2 (Änderung des Lebensmittelspeziali-
tätengesetzes)
§ 3 enthält Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ge-
gen denjenigen, der gegen die in der Vorschrift näher be-
zeichneten Bestimmungen verstößt. Absatz 4 war dem § 852
BGB a. F. für die deliktische Verjährung nachgebildet, der in
das neue System der §§ 195, 199 BGB n. F. aufgegangen ist.
Dementsprechend ist § 3 Abs. 4 zu streichen, wodurch diese
Ansprüche der regelmäßigen Verjährung nach dem BGB
unterworfen werden. Abweichungen zur bisherigen Rechts-
lage ergeben sich nur insoweit, als die Verjährung nach § 199
Abs. 1 BGB nunmehr erst mit Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Ersatzberechtigte die erfor-
derliche Kenntnis hat, beginnt. Auch reicht nach § 199 Abs. 1
Nr. 2 BGB nunmehr auch die grob fahrlässige Unkenntnis
von den den Anspruch begründenden Umständen und der
Person des Ersatzpflichtigen aus. Diese Änderungen entspre-
chen denjenigen bei der allgemeinen deliktischen Verjährung
und sind durch die systematische Harmonisierung der Ver-
jährungsvorschriften gerechtfertigt.
Der Regelungsgehalt des Absatzes 4 Satz 2 wird durch § 203
BGB abgedeckt, der gleichfalls zur Anwendung kommt.
Durch die Streichung von Absatz 3 Satz 3 entfällt die Heraus-
gabeverpflichtung des Erlangten nach Eintritt der Verjäh-
rung. Die entsprechende Vorschrift des § 852 BGB n. F.
kommt mangels Verweisung nicht zur Anwendung. Aller-
dings kann auf diese Regelung verzichtet werden, da in der
Praxis angesichts der Vielzahl der Mitbewerber kaum die
Konstellation denkbar ist, dass ein Marktbeteiligter durch
einen Verstoß im Sinne des § 3 Abs. 1 nachweisbar etwas auf
Kosten eines bestimmten anderen erlangt hat.

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Herkunft

BT-Drs. 15/3653, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.764–45.472 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert 70feea9f77aec005….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP