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Artikel 2 · BT-Drs. 15/3653 · S. 13
Zu Artikel 2 (Änderung des Lebensmittelspeziali-
Zu Artikel 2 (Änderung des Lebensmittelspeziali- tätengesetzes) § 3 enthält Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ge- gen denjenigen, der gegen die in der Vorschrift näher be- zeichneten Bestimmungen verstößt. Absatz 4 war dem § 852 BGB a. F. für die deliktische Verjährung nachgebildet, der in das neue System der §§ 195, 199 BGB n. F. aufgegangen ist. Dementsprechend ist § 3 Abs. 4 zu streichen, wodurch diese Ansprüche der regelmäßigen Verjährung nach dem BGB unterworfen werden. Abweichungen zur bisherigen Rechts- lage ergeben sich nur insoweit, als die Verjährung nach § 199 Abs. 1 BGB nunmehr erst mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Ersatzberechtigte die erfor- derliche Kenntnis hat, beginnt. Auch reicht nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nunmehr auch die grob fahrlässige Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen aus. Diese Änderungen entspre- chen denjenigen bei der allgemeinen deliktischen Verjährung und sind durch die systematische Harmonisierung der Ver- jährungsvorschriften gerechtfertigt. Der Regelungsgehalt des Absatzes 4 Satz 2 wird durch § 203 BGB abgedeckt, der gleichfalls zur Anwendung kommt. Durch die Streichung von Absatz 3 Satz 3 entfällt die Heraus- gabeverpflichtung des Erlangten nach Eintritt der Verjäh- rung. Die entsprechende Vorschrift des § 852 BGB n. F. kommt mangels Verweisung nicht zur Anwendung. Aller- dings kann auf diese Regelung verzichtet werden, da in der Praxis angesichts der Vielzahl der Mitbewerber kaum die Konstellation denkbar ist, dass ein Marktbeteiligter durch einen Verstoß im Sinne des § 3 Abs. 1 nachweisbar etwas auf Kosten eines bestimmten anderen erlangt hat.
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Herkunft
BT-Drs. 15/3653, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.764–45.472 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert 70feea9f77aec005….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP