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Artikel 15 · BT-Drs. 15/3653 · S. 26
Zu Artikel 15 (Änderung des Gesetzes betreffend
Zu Artikel 15 (Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenos- senschaften) Zu Nummer 1 (Änderung von § 22) Anders als das Aktien- und das GmbH-Gesetz schreibt das Genossenschaftsgesetz kein Mindestkapital vor. Die Bestim- mung von Einlagen bzw. von Einzahlungen auf den Ge- schäftsanteil ist vielmehr dem Statut vorbehalten (§ 7 Nr. 1). Die Zahlungspflichten der Genossen sind durch Auszah- lungs-, Erlass- und Aufrechnungsverbote geschützt (§ 22 Abs. 4 und 5). Da eine besondere Vorschrift fehlt, verjährten die Einzahlungsansprüche bis zur Schuldrechtsmodernisie- rung in 30 Jahren (§ 195 BGB a. F.). Nach der Reform des Verjährungsrechts unterliegen die Ansprüche der subjektiv beginnenden Dreijahresfrist gemäß den §§ 195, 199 BGB. Für die Kapitalaufbringung im Genossenschaftsrecht passt diese Frist ebenso wenig wie im Aktien- und GmbH-Recht. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/3653 Wie dort bedarf die Verjährung daher einer besonderen Frist, die in Anlehnung an § 199 Abs. 4 BGB auf zehn Jahre festge- legt werden soll. Aus dem fehlenden gesetzlichen Mindestkapital darf nicht geschlossen werden, dass die Kapitalaufbringung im Genos- senschaftsrecht von geringerer Bedeutung als bei anderen Rechtsformen wäre. Die Verbote gemäß § 22 Abs. 4 und 5 belegen das Gegenteil. Soweit die Genossen zu Einzahlun- gen auf den Geschäftsanteil verpflichtet sind, dienen die dar- aus resultierenden Ansprüche wesentlich dem Interesse der Genossenschaftsgläubiger. Diese werden allerdings auch durch das genossenschaftsrechtliche Nachschusspflichtkon- zept geschützt. Nach § 6 Nr. 3 muss das Statut festlegen, ob die Genossen Nachschüsse zur Insolvenzmasse leisten müs- sen. Diese Nachschusspflicht kann unbeschränkt gelten, auf eine bestimmte Haftsumme beschr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.478 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/3653, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 134.806–141.284 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert 70feea9f77aec005….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP