Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/2494 · S. 24
Zu Artikel 1 (Änderung des BGB)
Zu Artikel 1 (Änderung des BGB) Artikel 1 enthält die grundlegenden materiellen Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) In die Inhaltsübersicht müssen die neu in das BGB eingefüg- ten §§ 1358, 1358a, 1618b, 1906a und 1908l bis 1908o ein- gestellt werden. Zu Nummer 2 (§§ 1358 – neu – und 1358a – neu –) Zu § 1358 – neu – § 1358 BGB-E schafft für Ehegatten eine gesetzliche Vertre- tungsmacht für bestimmte Bereiche der Vermögenssorge, wenn der andere Ehegatte hierfür keine rechtsgeschäftliche Vollmacht hat. Auf Grund der Vertretungsmacht wird der an- dere Ehegatte lediglich berechtigt, für den verhinderten Ehe- gatten in dem gesetzlich bestimmten Rahmen zu handeln. Damit wird keine über die bisherigen beiderseitigen Rechte und Pflichten der Ehegatten, vgl. §§ 1353 ff. BGB, hinausge- hende neue Verpflichtung begründet. Deshalb bedarf es hin- sichtlich des Innenverhältnisses zwischen den Ehegatten kei- ner neuen Regelungen. § 1358 Abs. 1 BGB-E regelt die Voraussetzungen der Vertre- tungsmacht. Dessen Satz 1 bestimmt, dass sie eintritt, wenn ein Ehegatte infolge einer Krankheit oder einer Behinderung verhindert ist, selbst seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Diese Voraussetzungen sind an die gesetzlichen Anforderungen einer rechtlichen Betreuung (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB) angenähert. Eine Vertretung ist deshalb nur im Fall der Ver- hinderung möglich. Sie entspricht damit den Notverwal- tungsrechten bei der Gütergemeinschaft (§§ 1429, 1454 BGB). Um eine Vertretung möglichst umfassend zu ermöglichen, berechtigt sie den anderen Ehegatten zu gerichtlichen und au- ßergerichtlichen Handlungen für den verhinderten Ehegat- ten. Die Vertretungsmacht ist ausgeschlossen, wenn ein Bevoll- mächtigter vorhanden ist (dies kann der andere Ehegat
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 79.816 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/2494, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.835–186.651 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert 76bec6e95b6bedf5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP